- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Arlesheim
- Fallerhof, Hofgasse 2
Fallerhof, Hofgasse 2
Der ehemalige Faller- oder Suryhof in Arlesheim liegt im Zentrum des Dorfkerns in der Nähe des ehemaligen Friedhofs und der Trotte. Das Haus steht quer zur Strasse vor und bezeichnet eine kleine Gasse, der es den Namen gab.
Das Haus ist bereits im Jahre 1754 vom Zeichner Emanuel Büchel in seiner heutigen Gestalt gezeichnet worden, allerdings in einer Ansicht des ganzen Dorfes, so dass Details nicht sichtbar sind. Bis 1793 diente das Gebäude als fürstbischöfliches Amtshaus mit der Kanzlei und der Wohnung des bischöflichen Statthalters. Im Jahre 1816 wird es als Wohnung des Zollbeamten Bellot erwähnt, und später nach den damaligen Besitzern Suryhof und Fallerhof genannt.
Das zweigeschossige, giebelständige Haus scheint im 17. Jahrhundert erbaut worden zu sein, wurde aber im 18. Jahrhundert auf beiden Traufseiten durch Anbauten erweitert, so dass es damals seine auffällig originelle Form erhielt. Sein mächtiger Giebel wird von den beiden Anbauten wie von Risaliten flankiert, wobei die Dächer der Anbauten gewalmt sind. Die Fenster des Hauptbaus sind relativ klein und besitzen noch gotisch gekehlte Gewändeprofile. In den seitlichen Anbauten hingegen finden wir grössere Fenster in den Proportionen des 18. Jahrhunderts. Im Innern befindet sich eine grosszügige, dreiläufige Eichentreppe mit barocken Balustern. Das im Dorfbild von Arlesheim markant hervortretende Gebäude ist ein Dokument aus der Zeit des Fürstbistums Basel. Bezeichnenderweise lag das fürstbischöfliche Amtshaus, das den weltlichen Funktionen des Bischofs diente, nicht im Bereich der Residenz des Domkapitels beim Domplatz oder in der Nähe des Domes, sondern im Zentrum des Dorfes. Dies weist darauf hin, dass es einerseits älter ist als der Dombezirk, und dass andererseits der Dombezirk den Domherren reserviert blieb. Der Statthalter des Bischofs in Arlesheim scheint damals die Funktion eines Beamten des bischöflichen Landvogtes der Herrschaft Birseck bekleidet zu haben, jedenfalls ist Arlesheim die einzige Gemeinde des ehemaligen bischöflichen Birsecks, in der sich ein fürstbischöfliches Amtshaus befand. Bezeichnenderweise ist seine Architektur keineswegs auf Repräsentation ausgerichtet, sondern drückt sich vor allem durch ihre Stattlichkeit aus, verharrt in älteren Bautraditionen und passt sich so der Architektur des Dorfes an. Zweifellos muss dieser Bau jedoch im 17. und 18. Jahrhundert im Vergleich mit den übrigen Häusern des einst sehr kleinen Dorfes mehr Gewicht besessen haben. Dies beweist auch die Ansicht von Emanuel Büchel. Das ehemalige Amtshaus besitzt ausser seiner historischen Bedeutung und seinem architektonischen Wert auch eine ausgezeichnete Stellung im Gassenbild, wirkt raumbildend mit und prägt den Charakter eines wichtigen Dorfteils.
Kantonal geschützt seit 1975.