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Hauptstrasse 61
Das Bauernhaus Hauptstrasse 61 in Bennwil liegt auf der linken Seite des Dorfeingangs, dessen breite Strasse beidseits von Bauernhäusern flankiert wird. Das aus Wohn- und Ökonomieteil bestehende Gebäude steht leicht zurückgesetzt hinter einem kleinen Vorplatz. Sein Wohnteil wurde nach der Inschrift über dem Eingang im Jahre 1753 erbaut. Der Ökonomieteil hingegen entstand erst 1780, vermutlich anstelle eines älteren Gebäudes.
Der Wohnteil ist relativ schmal und dreigeschossig und wird von einem steilen Satteldach bedeckt. Seine Strassenfassade ist nur in den beiden unteren Geschossen symmetrisch gegliedert. Gekuppelte Rechteckfenster im Erdgeschoss und im Obergeschoss bezeichnen die Stuben im Innern, während der Eingang und das schmale Fenster darüber den Gang markieren. Der hochrechteckige Eingang besitzt ein vergittertes Oblicht mit der Inschrift: 1753 HD. Die Fenster sind eher breitrechteckig und schaffen vermehrte Lichtquellen. Einzig im obersten Geschoss öffnen sich lediglich zwei schmale Fensterschlitze, wie dies für diesen einst nicht bewohnten Teil üblich war.
Die langgestreckte Ökonomie ist bedeutend niedriger als der Wohnteil und setzt sich aus dem Stall, dem rundbogigen Scheunentor und einem rundbogigen Wagenschopf zusammen, wobei letzterer kein Gewände besitzt. Im Schlussstein des Scheunentorbogens ist die Inschrift 1780 W Fo zu lesen. Im oberen Teil öffnen sich spärliche Lüftungsschlitze.
Das Bauernhaus ist gemäss den Bauinschriften in zwei Etappen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut worden und somit in einer Zeit, die bereits barocke Formen kannte. Dennoch blieb der Gesamtcharakter des Hauses noch durchaus mittelalterlich, d. h. spätgotisch. Besonders der gestelzte Wohnteil weist retardierende Elemente der ländlichen Bautradition auf. Einzig in den breiten Fenstern der Fassade und im Oblicht über dem Eingang kündet sich der neue Baustil an. Im Gegensatz zum Wohnteil weist die durch den Wagenschopf vergrösserte Ökonomie auf eine Entwicklung hin, die in die Zukunft weist. Trotzdem wirken Wohnteil und Ökonomie als in sich geschlossene Baugruppe, deren Staffelung und unterschiedliche Kuben derselben Baugesinnung entsprechen. Ein ähnliches Wohnhaus entstand wenige Jahre später mit dem Haus von 1761 in Bennwil, wo dieselben Fenster und dieselbe Türe übernommen wurden. Jedenfalls scheint das Bauernhaus als Vorbild für weitere Bauernhäuser gewirkt zu haben, wobei nicht auszuschliessen ist, dass dieselben Handwerker und Bauleute am Werk waren.
Kantonal geschützt seit 1973.