- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Bottmingen
- Bruderholzstrasse 20
Bruderholzstrasse 20
Der Dorfkern von Bottmingen hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Bis ins 19. Jahrhundert hinein war das Dorf Bottmingen ein relativ grosses Bauerndorf, das bedeutend grösser war als das benachbarte Binningen. Sein Kern lag in einer Mulde am Westhang des Bruderholzes, wo ein offener Bach durch das Dorf floss. Im Zeichen der Hochkonjunktur sollte das ganze Dorf mit Hilfe eines Richtplanes einer modernen Überbauung weichen, doch geriet die Verwirklichung, abgesehen von einigen Bauten an der Kreuzung, ins Stocken. Schliesslich gelang es, nicht nur die durch das Dorf führende Verbindungsstrasse zu redimensionieren, sondern auch durch eine Ortskernplanung, die Hauptteile des alten Dorfes zu retten.
Mitten in der Bruderholzstrasse steht das ehemalige Stöckli dicht an der Strasse. Es figuriert bereits auf einem Plan des Dorfes aus dem Jahre 1786. Offensichtlich gehörte das Gebäude zu dem dahinterliegenden Hof Bruderholzstrasse 18 und bildete mit diesem zusammen ein Gehöft, wie wir es in unserer Gegend selten kennen. Das relativ kleine, zweigeschossige Gebäude steht traufständig zur Strasse und wird von einem Satteldach bedeckt. Im Erdgeschoss befand sich das Buchhaus und darüber eine Wohnung. Es ist deshalb durchaus möglich, dass das Gebäude zuerst nur als Buchhaus gebaut worden und erst später mit einer Wohnung darüber erweitert worden ist. Die Stellung des Gebäudes inmitten des Dorfkerns und hart an der Strasse ist bedeutend, denn dank seiner Stellung konnte eine Schneise im Dorfkern verhindert werden. Im Zusammenhang mit der Ortskernplanung und der Strassenführung durch das Dorf wurde damals bewusst auf das Gebäude Rücksicht genommen und auf dieser Seite der Strasse auf ein Trottoir zugunsten eines Fussweges verzichtet. Die Bedeutung der Stellung des Gebäudes als Scharnier im Ortskern und als städtebauliche Dominante innerhalb des Ortsbildes wurde wieder deutlich und für jedermann erkennbar. Die zeitweise umstrittene Erhaltung dürfte sich damit gerechtfertigt haben.
Kantonal geschützt seit 1982.