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Hauptstrasse 42
Hauptstrasse 42
Das Haus Hauptstrasse 42 liegt an einer sehr exponierten Stelle des alten Dorfkerns, indem es den Dorfeingang abschliesst und vor der Abbiegung der Hauptstrasse nach Südwesten den mittleren Dorfteil abgrenzt. Zugleich markiert es die Abzweigung des Sappetenweges.
Das Prunkstück des dreigeschossigen Hauses ist seine spätgotische Fassade an der Hauptstrasse. Diese stammt aus dem 16. Jahrhundert und ist noch vollständig intakt erhalten. Über dem erhöhten Kellergeschoss öffnen sich in den beiden ersten Geschossen zwei dreiteilige, gotische Fenster mit Stabprofilen, Hohlkehlen und prächtigen Volutenendungen. Der etwas erhöhte, über eine Stufentreppe erreichbare Eingang ist nach rechts verschoben und rundbogig. In beiden Geschossen markieren aussen schmale Fenster den Treppenaufgang im Innern rechts des Eingangs. Im Obergeschoss sitzen drei schmale, einfache Fenster mit einfacheren Profilen und Hohlkehlen. Das Ganze deckt ein Satteldach mit Würge.
Das spätgotische Haus zeichnet sich als gotisches Bürgerhaus aus. Typisch für die Zeit seiner Entstehung ist die asymmetrische Fassadengestaltung, die in ihrer einmaligen Art aber durchaus funktionell gegliedert ist. Die Zusammenfassung der Wohnräume im Südteil des Gebäudes verursacht eine Verschiebung des Eingangs, der in der Nähe des Treppenhauses am rechten Hausrand liegt. Auf diese Weise wird an der Fassade die funktionelle Gliederung des Innern transparent. Neben dem Hauseingang liegt der einst offene Kellerhals. Das Obergeschoss mit seinen schmalen Fenstern diente einst für die Kammern oder für die Kornschütte.
Gesamthaft betrachtet weist das spätgotische Bürgerhaus, zu dem einst auch eine Ökonomie gehörte, in ausgeprägter Art und eigenwilliger Durchführung jene Elemente auf, die der spätgotischen Profanarchitektur eigen sind. Grosse Mauerflächen und kleine Fensteröffnungen bestimmen seine Fassade, wobei die dreiteiligen Fenster mit ihren reichen Profilen und Voluten die Spätzeit der Epoche anzeigen. Hinzu tritt der heute dem Verkehr hinderliche Stellungswert des Hauses als Abschluss des mittleren Dorfteils und als Markierung einer Abzweigung. Zur architektonischen Qualität des Hauses gesellt sich somit sein Stellungswert, der städtebaulich von grosser Bedeutung ist.
Kantonal geschützt seit 1971.