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Rickenbacherstrasse 16
Das Ständerhaus von Buus liegt, wenn man von Rickenbach her kommt, am Dorfeingang auf der linken Strassenseite.
Charakteristisch für das Ständerhaus ist das mächtige, ursprünglich auf allen Seiten tief hinunterreichende Walmdach, das einst mit Stroh bedeckt war. Sein wichtigstes Merkmal aber sind die aussen nicht sichtbaren Firstständer oder Hochstüde, die als mächtige Stämme vom Boden bis zum Dachfirst durchgehen und die ganze Last des Daches tragen. Lange Balken, sogenannte Rafen, bilden die Dachhaut und ruhen unten auf dem Unterbau, dem eigentlichen Ständer. Dieser setzt sich aus einem Rahmenwerk aus Holz zusammen und wurde später aussen teilweise ummauert oder durch Mauern ersetzt. Im Innern dagegen erhielt sich diese Holzständerkonstruktion auf eindrückliche Art. In die auf dem Boden liegenden Schwellen oder Balken sind die senkrechten Ständer eingezapft, oben werden sie von einem Rahmen zusammengehalten. Liegende Bohlen oder Bretter füllen wie beim Blockhaus die Zwischenräume der Ständer als Wände aus. Rauchspuren weisen darauf hin, dass das Ständerhaus in Buus als Mehrzweckbau mit Wohnung und Ökonomie errichtet worden ist.
Dank der dendrochronologischen Datierung der Hölzer wissen wir, dass das Haus in zwei Bauetappen errichtet wurde. Die älteren Hölzer wurden 1576 geschlagen, während die jüngeren Hölzer des Daches des südöstlichen Anbaus aus dem Jahre 1777 stammen. Es ist deshalb anzunehmen, dass das aus dem 16. Jahrhundert stammende Ständerhaus in Buus im 18. Jahrhundert eine neue Nutzung erhielt und aus diesem Grund verändert wurde. Sein linker Teil wurde abgebrochen, in Stein neu aufgeführt und mit einem Satteldach in Sparrenkonstruktion bedeckt. Gleichzeitig erhielt auch der übrige Teil eine Steinmauer, die an der Strassenecke durch einen Erdbebenpfeiler verstärkt wurde. Noch 1908 war die gewalzte Dachseite mit Stroh bedeckt. Somit begegnen sich hier am selben Haus zwei verschiedene Formen des Hausbaus: Der ältere Holzbau in Ständerkonstruktion mit Hochstüden, und der jüngere Steinbau mit einem Sparrendach.
In der Geschichte des Hausbaus beginnt die Entwicklung des Ständerhauses bereits in prähistorischer Zeit, anknüpfend an die dem Zeltbau verwandten Pfostenbauten. lm Mittelalter war es bis ins 16. Jahrhundert hinein der vorherrschende Haustyp im Baselbiet. Auf den Federzeichnungen des Geometers Georg Friedrich Meyer aus der Zeit um 1680 er-kennen wir in allen Dörfern zahlreiche Ständerbauten, in Buus selbst mehr als ein Dutzend und damit etwa zwei Drittel des Dorfes.
Die von der Stadt Basel im 16. und 17. Jahrhundert aufgestellten Bauordnungen förderten den Steinbau und verdrängten den Ständerbau wegen Brandgefahr und Holzmangel. Auch. das Ständerhaus in Buus bekam diese Entwicklung zu spüren und folgte dieser wenigstens äusserlich mit der Ersetzung des Stroh- durch das Ziegeldach und der Steinmauer. Sozusagen versteckt blieben aber bis auf unsere Tage die Ständerkonstruktion und die Hochstüde. Die Bedeutung des Ständerhauses von Buus liegt deshalb nicht allein im Seltenheitswert seiner Konstruktion und Bauart, sondern auch darin, dass es zugleich mit dem Nebeneinander von Holz- und Steinbau, Rafen- und Sparrendach etc, die entscheidenden Entwicklungsphasen des Hausbaus im Kanton Baselland festhält. Wie ein erratischer Block überlebte hier eine archaische Hausform Jahrhunderte und zeugt von der Genialität und Urwüchsigkeit des ältesten Hausbaus überhaupt.
Die im Jahre 1971 ins Leben gerufene Aktion Ständerhaus Buus hat das dem Zerfall preisgegebene Ständerhaus mit Hilfe einer Sammlung und Mitteln des Baselbieter und Schweiz. Heimatschutzes erworben und zu dessen Erhaltung eine Stiftung errichtet. Im Jahre 1972/73 wurde das Ständerhaus unter der Leitung von Architekt Hans Ryf aus Sissach mit Hilfe eines Staatsbeitrages fachgemäss restauriert. Dabei beschränkte man sich auf eine einfache Renovation und verzichtete auf kostspielige Rekonstruktionen. 2001 war eine weitere Sanierung vonnöten, um den Holzwurmbefall zu beseitigen. Seit 2019 wird eine Gesamtsanierung vorbereitet, da sich erhebliche Schäden an der seitlichen Giebelmauer sowie an der Dach- und Ständerkonstruktion zeigen.
Kantonal geschützt seit 1973. Zudem unter Bundesschutz.