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Friedhofweg 1
Das Bauernhaus liegt im nördlichen Dorfteil Richtung Giebenach an der Ecke Giebenacherstrasse / Friedhofweg. Als stattlichstes und markantestes Bauernhaus des Dorfes Füllinsdorf wurde es im Jahre 1704 erbaut. Giebelständig zur Giebenacherstrasse überragt es als Doppelhaus durch seinen Kubus und sein steiles Satteldach die umliegenden Gebäude. Der zweigeschossige Wohnteil besitzt einen giebelseitigen Eingang für das Erdgeschoss und einen Laubeneingang am Friedhofweg für das Obergeschoss. Beidseits des Giebeleingangs führen offene Treppen zu den beiden Kellern, wovon der nördliche gewölbt ist. Die Fenster des Wohnteils sind ein- und zweiteilig, auf der südlichen Traufseite dreiteilig mit gotisch gekehlten Profilen. Das Giebelfeld füllt eine mächtige Doppellaube aus. Ihr unterer Teil ist verschalt und durch ein Klebdach geschützt. Auf der Süd- und Nordseite des Wohnteils wurden später ebenfalls Lauben angebaut. Die Fassade des Ökonomieteils am Friedhofweg durchbrechen das rundbogige Scheunentor und das rundbogige Stalltor.
Gesamthaft betrachtet zeigt dieses Bauernhaus in grossartiger Ausprägung die charakteristischen Merkmale des Bauernhaustyps von Füllinsdorf, dessen holzverschalte Giebellauben einzigartig sind. Hinzu tritt die für den alten Dorfkern von Füllinsdorf typische Giebelständigkeit zum Ergolztal. Zahlreiche Bauelemente weisen auf das traditionelle Weiterleben gotischer Formen und gotischer Profanarchitektur bis ins 18. Jahrhundert hinein. Der Gesamtcharakter des Hauses bleibt deshalb durchaus spätgotisch und in diesem Sinne als Doppelhaus nicht ohne Beziehung zur kulturellen Entwicklung des Dorfes.
Kantonal geschützt seit 1971.