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Mitteldorfstrasse 2
Das kleine reizende Häuschen an der Mitteldorfstrasse liegt gegenüber der Abzweigung der Giebenacherstrasse von der Hauptstrasse und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des alten Dorfbildes an einer sehr exponierten Stelle. Am Eingang in den ältesten Dorfteil von Füllinsdorf vermittelt es den Eindruck eines ausserordentlich kleinen Kleinstbauernhauses, wie sie in allen Dörfern üblich waren.
Aufgrund des stichbogigen Fensters im Erdgeschoss dürfte das Häuschen Ende des 18. oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts erbaut worden sein. Spätere Veränderungen betrafen nur das Innere.
Das Kleinstbauernhaus oder Taunerhaus zeichnete sich früher vor allem darin aus, dass Mensch und Vieh im selben Haus unter einem Dach wohnten. Im Erdgeschoss befand sich der Stall für die Ziegen, heute erkennbar durch die Stalltüre und das kleine Stallfenster. Im Obergeschoss befand sich die kleine Wohnung, die sich auf zwei Räume beschränkte. Das nur zweigeschossige malerische Häuschen steht giebelständig zur Strasse, wobei der obere Teil der Giebelmauer leicht abgeschrägt ist. Ein steiles Satteldach bedeckt das Häuschen. Mit Ausnahme des Stallfensters sind sämtliche Öffnungen mit Holzleibungen versehen, wie dies früher bei bescheidenen Häusern der Fall war.
Durch den Umbau und die Restaurierung des Häuschens durch die Bürgergemeinde ist es einem neuen Zweck zugeführt worden, indem es als Haus für Sozialberatung diente, es enthielt ein Sitzungszimmer sowie ein Büro. Zweifellos eignete es sich wegen der bescheidenen Dimensionen weit besser für einen bestimmten öffentlichen Dienst als für eine Wohnung. Mittlerweile dient es als Atelier und Laden. Sein Stellenwert am Eingang ins Oberdorf und sein Eigenwert als Kleinstbauernhaus, wie sie heute selten mehr anzutreffen sind, sowie die originelle Architektur des Häuschens zeigen, dass diese historische Bausubstanz in einem echten Sinne reaktiviert auch in unserer Zeit verwendet werden kann.
Kantonal geschützt seit 1979.