- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Reinach
- In den Gartenhöfen 5
In den Gartenhöfen 5
Die Siedlung «In den Gartenhöfen» steht im Norden der Gemeinde Reinach in einer Ebene des Birstales am Fusse des Bruderholzes und wurde damals auf freiem Feld erbaut, abseits vom historischen Ortskern. Zu Beginn der 1960er Jahre entstand in diesem Gebiet innert kürzester Zeit ein neues Quartier, das Mischeli-Quartier mit der evangelisch-reformierten Kirche im Zentrum.
Das Haus In den Gartenhöfen 5 steht zentral, inmitten der Siedlung. Es grenzt gegen Norden an eine Reihe Garagen, gegen Süden an das Haus Nr. 3 und liegt, unweit des Dorfplatzes der Siedlung, an der Strasse, die von Norden nach Süden durch die Siedlung verläuft.
Die Siedlung «Atrium» der Architekten Ulrich Löw (*1921 †1994) und Theodor Manz (*1922 †1976), heute «In den Gartenhöfen» genannt, ist eines der frühesten Beispiele theoretisch begründeter, verdichteter Bauweise in der Schweiz nach dem 2. Weltkrieg. Die Einfamilienhäuser der Siedlung werden auch Atriumhäuser genannt. Die lateinische Bezeichnung deutet darauf hin, dass das römische Wohnhaus mit einem Innenhof als Vorbild diente. Das zentrale Atrium wird auf zwei Seiten vom Gebäude eingefasst, so dass ein L-förmiger Gebäudegrundriss entsteht. Die einzelnen eingeschossigen Häuser werden in Gruppen zusammengefasst, dies erinnert in seiner Struktur an ein Gewebe. Deshalb wird diese verdichtete Bauweise auch Teppichbauweise genannt.
Die Siedlung, basierend auf einem sogenannten «Vertragsplan», entstand in drei Bauetappen. Baubeginn der ersten Etappe war 1959. Während dieser wurde unter anderem das Haus Nr. 5 errichtet, welches der Architekt Ulrich Löw mit seiner Familie fortan bewohnte. 1960 erfolgte die «1. Erweiterung» der Siedlung und Wolf Hunziker wurde mit der Aussenraumgestaltung und der Bepflanzung einzelner Wohngärten beauftragt. Fertig gestellt wurden die letzten Gebäude der «2. Erweiterung» im Jahre 1962.
Die Siedlung besteht aus 41 einstöckigen, auf einem L-förmigen Grundriss basierenden Einfamilienhäusern aus Sichtbackstein, die sich um einen zentralen Dorfplatz gruppieren. Auf dem Dorfplatz sind zudem ein Brunnen und ein zweistöckiges Ladengebäude situiert. Hierin befindet sich die einzige Etagenwohnung der Siedlung im 1. Stock. Drei Haustypen prägen das Erscheinungsbild der Siedlung: Das zweistöckige Ladengebäude wird als Haustyp A, Einfamilienhäuser mit 4.5-Zimmern als Haustyp B und Einfamilienhäuser mit 6.5-Zimmern als Haustyp C bezeichnet. Die Haustypen B und C sind nicht regelmässig gereiht, jedoch in Dreiergruppen zusammengefasst und stehen rechtwinklig zueinander. Das Haus Nr. 5 gehört mit 4.5-Zimmern demzufolge dem Haustyp B an und bildet mit dem Haus Nr. 1 und Nr. 3 eine Dreiergruppe. Mittels der lockeren Reihung, welche teilweise direkt aneinander anschliessende Bauten zur Folge hat, wird Privatsphäre geschaffen: Wo nicht die Mauern der Bauten selbst die Grenze zum Nachbarn darstellt, dienen die noch original erhaltenen Buchenhecken der Wohngärten als Abgrenzung.
Das Haus Nr. 5 ist, wie die anderen 40 Flachdachhäuser auch, einfach und zweckmässig konstruiert und als Winkel um das Atrium, einen mit einer niedrigen Betonbrüstung abgeschlossenen Innenhof, gelegt. Die Eingangssituation an der Ostfassade des Hauses zeichnet sich durch einen kleinen, individuell gestalteten Vorgarten aus. Tür- und Fensterrahmen aus Holz sind weiss gestrichen. Die mit LOMA-Stein, einer Eigenentwicklung der Architekten, im Läuferverband umschlossene Aussenfassade zur Siedlungsstrasse ist nur durch das Badzimmerfenster durchbrochen. Neben der ursprünglich weiss gestrichenen Haustür, an deren linken Seite der Briefkasten in schmale verglaste Öffnungen eingebettet ist, ist ein Küchenfenster mit zusätzlichem Oberlicht angebracht. Die Unterseite des Vordachs beim Eingang ist holzverschalt und mit einer Deckenlampe versehen. Markant für das äussere Erscheinungsbild des Hauses ist zudem das Eternitplattenfries mit Kupfer-Dachrandabschluss.
Durch den Hauseingang gelangt man ins Entrée mit originalen Solnhofener-Bodenplatten. Die beiden Schenkel des L-förmigen Grundrisses enthalten die Wohn- und Schlafräume. Entlang eines breiten Ganges mit Wandkästen schliessen die gegen das Atrium befensterten Schlafräume an. Am Ende des Schlafzimmertraktes befindet sich das Badezimmer in mehrheitlich bauzeitlichem Zustand. Die DV-Fenster können mit weiss gestrichenen Lamellen-Fensterläden geschlossen werden. Der Schlafzimmertrakt ist unterkellert, eine einläufige Treppe führt zu den Kellerräumen. Auf der anderen Seite des Entrées befindet sich die Küche. Die Kücheneinrichtung mit Spülbecken, Einbauschränken, Ablagefläche und Radiator sind noch im Originalzustand. Daran anschliessend befindet sich das Wohnzimmer mit Essecke und ein quadratisches «Blumenfenster» zum Wohngarten. Auch dieser Trakt öffnet sich mit Fenstern resp. mit einer Gartentüre zum Atrium. Das Fundament, der Boden und die Decken sind aus Beton gebaut, die Wände gegen das Atrium als Holz-Glaskonstruktion errichtet, mit horizontalen Holzlatten verschalt. Die Decken der Innenräume ausser Küche und Badzimmer sind mit Holz vertäfelt.
Der Aussenraum des Hauses Nr. 5 öffnet sich gegen Südwesten. Innen und Aussen stehen in einem engen Wechselspiel, denn durch das umschlossene Atrium erweitert sich der Wohnraum nach aussen hin. Die Gestaltung des Wohngartens geht auf Meinrad Löw zurück, den Bruder des Architekten. Dazu gehört der Brunnen aus Beton, die Pflanzung einer inzwischen sehr gross gewordenen Eibe sowie die Verlegung von Betonplatten.
Die auf freiem Feld im Jahre 1960 erbaute Siedlung «In den Gartenhöfen» ist ein einzigartiges, gut erhaltenes Beispiel verdichteten Bauens der Nachkriegszeit in der Schweiz. Die konsequent gute Gestaltung der Bauten wie der Aussenräume begründet den hohen Schutzwert der Siedlung.
Das Haus Nr. 5 nimmt innerhalb der Siedlung eine besondere Stellung ein, da der Architekt Ulrich Löw mit seiner Familie das Haus selber bewohnte. Der Baukörper wie auch die Innenräume mit ihrer festen Ausstattung sowie der Vorgarten, das Atrium und der Wohngarten sind grossmehrheitlich im bauzeitlichen Zustand und dokumentieren den Entwurf der Architekten.
Das Haus Nr. 5 als Teil der Siedlung «In den Gartenhöfen» ist aufgrund seiner architekturgeschichtlichen, seiner bauhandwerklichen und seiner personengeschichtlichen grossen Bedeutung ein wertvolles Kulturdenkmal.