- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Ziefen
- Hauptstrasse 121
Hauptstrasse 121
Hauptstrasse 121
Bisherige Beurteilungen
Die Schutzwürdigkeit der alten Schmiede an der Hauptstrasse in Ziefen ist nicht eine Erfindung der kantonalen Denkmalpflege oder der Denkmal- und Heimatschutzkommission und schon gar nicht Ausdruck eines Trends. Bereits im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Ziefen von 1941, zusammengestellt von der Schweizerischen Vereinigung für Heimatschutz Sektion beider Basel, wird die Schmiede nicht nur im Verzeichnis erwähnt und die Säulen hervorgehoben, sondern eine Foto zugefügt. Zu vermerken ist auch, dass damals aus Kostengründen nur die wichtigsten Baudenkmäler mittels Fotos vorgestellt wurden. Die Schmiede ist interessanterweise so aufgenommen, dass ihre Architektur und zugleich ihre Rolle im Orts- und Strassenbild ersichtlich wird. Etwas später, 1954, liefert der damalige Denkmalpfleger Dr. h.c. C.A. Müller eine knappe, aber treffende Beschreibung der Schmiede.
"Alte Schmiede. Zweigeschossiger Bau mit Eckquadern. Schlichte Fenster mit geradem Sturz. Kleiner Krüppelwalm am Giebel gegen Süden und Norden. An der Nordseite kleine Halle unter dem Haus, von vier markanten Steinpfeilern gestützt, mit kapitellähnlichen oberen Abschlüssen, die den Querbalken tragen. Nach hinten gegen den Bach, verschalte Laube."
Im Band "Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft Bd. II, der Bezirk Liestal von 1974", wird die Schmiede vom Kunstdenkmälerautoren und späteren kantonalen Denkmalpfleger Dr. H.R. Heyer wie folgt festgehalten:
"Oberdorf, Südseite: Alte Schmiede, Nr. 121, erbaut 1837. Zweigeschossig mit Krüppelwalmdach und gequaderten Ecklisenen. Vorderes Drittel als offene Erdgeschosshalle auf vier Steinsäulen. Eingang zur ehemaligen Schmiede mit Inschrift: J 1837 und Hufeisen."
Gemäss Bundesratsbeschluss vom November 1994 ist Ziefen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. In der Beschreibung wird die Bedeutung der alten Schmiede für das Ortsbild und seine Entwicklung charakterisiert:
"Zwischen Bach und Strasse erstreckt sich ein schmaler Uferstreifen, an dem sich neben ein paar kurzen Baumalleen kleinere und grössere Gewerbebauten perlschnurartig aufreihen, zu denen an exponierter Stelle im Ortszentrum die ehemalige alte Schmiede gehört."
Schmiede und Strasse
Im Anschluss an die Projektierungsarbeiten für den Ausbau der Hauptstrasse durch das Tiefbauamt wurde 1977 eine Vernehmlassung durchgeführt, bei der die Gemeindebehörden für den Abbruch der Schmiede und die Denkmalpflege dagegen stimmten. Eine Aussprache zwischen Baudirektion und Gemeinderat blieb ohne Erfolg. Damals setzte sich die Gemeinde für eine bessere Verkehrsführung der Hauptstrasse ein. Das Tiefbauamt hingegen wollte aus Gründen der Verkehrssicherheit die Strasse nicht begradigen. 1980 entschied die Baudirektion, die Schmiede zu erhalten, worauf der Regierungsrat das allgemeine Strassenbauprojekt genehmigte und zur Auflage schritt. Während der Planauflage von 1981 erfolgte die Einsprache der Gemeinde und zahlreicher Privater.
Angesichts dieser Opposition kam es zu einer weiteren Aussprache zwischen Baudirektion und Gemeinderat. 1985 einigten sich der Regierungsrat und die Gemeinde Ziefen nicht zuletzt im Blick auf die Abstimmung über das Zivilschutzausbildungszentrum Fraumatt, die alte Schmiede abzubrechen. 1991 erfolgte eine Kreditvorlage an den Landrat für den Strassenausbau innerorts. 1992 beschlossen die landrätliche Bau- und Planungskommission und der Landrat zum Kreditbeschluss folgenden Zusatz:
"Der Regierungsrat wird beauftragt, das Projekt zu überarbeiten, so dass der Baukörper der alten Schmiede erhalten werden kann."
D.h. der Landrat verlangte eine Änderung des Projektes, damit die Schmiede stehenbleiben kann. Folglich wurde 1994 im Landrat auch die Petition der Gemeinde für den Abbruch der alten Schmiede abgelehnt, so dass der Beschluss von 1992 rechtsgültig blieb. Da im Landrat oftmals betont wurde, die Schmiede könne von der Gemeinde gekauft und abgebrochen werden, schrieb die Gemeinde der Baudirektion einen Brief mit den zwei Fragen 1. ob der Regierungsrat von sich aus das Strassenprojekt ändern könne und 2. ob die Gemeinde nach Kauf der Schmiede von sich aus das Gebäude abbrechen könne. Beide Fragen wurden von der Bau- und Umweltschutzdirektion verneint.
Das Tiefbauamt hat immer wieder betont, dass die Schmiede einer Korrektion nicht im Wege steht und im Gegenteil eine willkommene Bremswirkung für den Durchgangsverkehr hat.
Unterschutzstellungsantrag - Verwaltungsgerichtsentscheid
Gemäss Denkmal- und Heimatschutzgesetz § 14 Absatz 1e hat die Denkmal- und Heimatschutzkommission dem Regierungsrat am 9. Dezember 1994 die Unterschutzstellung der Schmiede, d.h. die Aufnahme ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Der Regierungsrat hat am 10. Januar 1995 mit RRB Nr. 106 diese Aufnahme abgelehnt. Gestützt auf das Denkmal- und Heimatschutzgesetz erhoben daraufhin die Denkmal- und Heimatschutzkommission als auch der Baselbieter Heimatschutz Beschwerde gegen diesen Entscheid.
Am 8. November 1995 hat das Verwaltungsgericht (Urteil 95/06 Nr. 111; 95/12 Nr. 112) abschliessend entschieden, dass die alte Schmiede in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons aufzunehmen ist.
Baugeschichte - Bedeutung
Die Schmiede steht zwischen Bach und Strasse gegenüber der Einmündung der Lupsingerstrasse in die Hauptstrasse und im Mitteldorf zwischen Ober- und Niederdorf, also an einer exponierten Stelle im Ortskern.
Die Jahreszahl 1837 mit den Initialen SH bezieht sich aufgrund neuen Forschungen nicht auf das heutige Gebäude, sondern auf ein kleines Schmiedehäuschen von Samuel Henny. Infolge einer Bachkorrektion von 1844 in der Dorfmitte mit einer Begradigung des Bachlaufs, Verlegung und Einfassung mit Mauern wurde der Vorplatz derart verkleinert, dass man damals Samuel Henny erlaubte, ein grösseres Gebäude mit Werkstatt und Wohnung direkt auf die neuen Einfassungsmauern des Baches zu stellen. Somit handelt es sich hier um die zweite Schmiede an dieser Stelle. Aufgrund der Federskizze von G.F. Meyer um 1680 bestand hier noch kein Haus. Erst mit der Verdichtung des Raumes innerhalb des Etters kam es zu einer Überbauung auf dem rechten Bachufer und zwischen Bach und Strasse. Die erste hier 1837 erbaute Schmiede entstand vermutlich infolge der Kantonsgründung von 1833, als mit der darauf folgenden Gewerbefreiheit dem Bache entlang neue Gewerbebauten erstellt wurden. 1837 unsere Schmiede und drei Jahre später, d.h. 1840 die obere, 1983 entfernte Schmiede.
Typologisch vertritt die Schmiede als geschlossener Baukörper mit Krüppelwalmdach und verzahnten Ecklisenen eine Architektur, die in Ziefen mit dem Pfarrhaus von 1813, dem Doktorhaus von 1845 und dem Schulhaus von 1849 gut vertreten ist. Der Blick auf das sogenannte Neuhaus im Oberdorf von 1780 macht deutlich, dass hier für öffentliche Bauten und Bauten mit bestimmten Funktionen auf barocke Bauelemente im 19. Jahrhundert zurückgegriffen wurde. Die wichtige Funktion der Pferdeschmiede für die einheimischen Pferdebesitzer und die Fuhrleute des Durchgangsverkehrs im Reigoldswilertal verlangten eine im Dorfe erkennbare Architektur, die hier von einer Vorhalle unterstrichen wird. Die Säulen und Pfeiler betonen im 19. Jahrhundert die Macht. Polizeiposten oder Gerichtsgebäude wurden auch im Baselbiet mit Säulen hervorgehoben. Hier ist es weniger Machtsymbol als die Möglichkeit, den Klassizismus der Architektur mit der Funktion eines überdeckten Arbeitsplatzes zu verbinden. Die Säulen sind hier Symbol der Macht des Gewerbes, d.h. der bei der Kantonsgründung erlangten Gewerbefreiheit. So wie bei den Bauernhäusern die Pflugschar, ist hier das Hufeisen Kennzeichen der beruflichen Tätigkeit des Hausbesitzers. Auf der sogenannten Schmiedebrücke wurden die Pferde beschlagen, weshalb der Vorplatz noch heute überdeckt ist. Früher und auch später im 19. Jahrhundert wählte man Vordächer oder eingeschossige freistehende Gebäude wie bei der erwähnten oberen Schmiede von Ziefen. Anstelle von Holzstützen wie bei den Lauben verwendete man hier ganz im Zeichen des aufstrebenden Gewerbes symbolträchtige Bauformen und integriert diese in die eigentlich bereits bekannte Architektur. Diese, der Säulenvorplatz und die Freiständigkeit des Gebäudes betonen die Authentizität und gleichzeitige Verbundenheit mit dem Ortskern, dessen Entwicklung und Gestaltung. Auf dem Lande ist diese Architektur weniger bekannt und widerspiegelt die Bedeutung dieses Gewerbes für das Dorf.