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Grundsätze der Ortsbildpflege
Die Ortsbildpflege befasst sich mit der Erhaltung und Weiterentwicklung von wertvollen Siedlungsbereichen als gewachsene und geplante Einheit. Ein solches Ensemble umfasst neben Gebäuden und Gebäudegruppen eine Vielzahl von Kleinelementen wie Mauern, Einfriedungen, Aussentreppen, Brunnen oder Einzelbäume.
Dennoch ist es mehr als die Summe seiner Teile. Nicht nur in den einzelnen Bauten und Elementen, sondern vor allem in ihrer Beziehung zueinander, zu den Freiräumen und zur Landschaft schlägt sich die enorme Vielfalt der Baukultur im Baselbiet nieder. Um die Bewahrung dieser räumlichen Zusammenhänge bemüht sich die Ortsbildpflege.
Es geht darum, die räumlichen und gestalterischen Qualitäten des Ortes zu erkennen, sie zu analysieren, zu schützen, zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Ein Haus steht nie für sich allein
Jede Siedlung fügt sich in eine spezifische Situation ein und baut zum umliegenden kulturgeografischen Raum vielfältige Bezüge auf. So wie die Siedlung eine Einheit mit der sie umgebenden Landschaft bildet und von dieser nicht getrennt betrachtet werden kann, ist auch ein Denkmal immer an seinen Ort gebunden. Es ist Teil eines komplexen Raumgefüges.
Die unmittelbare und die weitere Umgebung eines Hauses tragen zu seiner Bedeutung und zu seinem besonderen Charakter bei. Damit können über das einzelne Baudenkmal hinaus auch grössere räumliche Zusammenhänge einmalige, unersetzbare Zeugen zum Verständnis unserer Geschichte und ihrer Auswirkungen bis in die Gegenwart darstellen.
Bewahren und Erneuerung
Jedes Sanierungs- oder Erneuerungskonzept kann sich nur dann dauerhaft als wirksam erweisen, wenn es auf der Eigenart des Bestehenden und auf seinen Qualitäten aufbaut. Im ländlichen Raum kommt dem ortsbildpflegerischen Ziel, Identität zu bewahren, indem das Einzelobjekt als Teil eines gewachsenen Ganzen beurteilt wird, ein besonderer Stellenwert zu. Dies setzt sowohl Wissen über das einzelne Gebäude und die Funktionsweise seiner Teile als auch Wissen über den weiteren Kontext voraus - etwa zu übergreifenden räumlichen Zusammenhängen, kulturhistorischen Voraussetzungen, zur Wirtschafts- und Sozialstruktur und zur Geschichte des Ortes.
Kulturdenkmäler leben
"Als lebendige Zeugnisse jahrhundertealter Traditionen der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit." Mit "lebendig" wird in dieser 1964 in der Charta von Venedig vorgenommenen Denkmaldefinition ein hoher Anspruch formuliert, der bis heute Gültigkeit hat.
Es kann nicht allein darum gehen, die Kulturdenkmäler in ihrer Konstruktion und Materialität für die nachfolgenden Generationen zu schützen, sondern auch darum, ihnen für die heutige Generation einen Sinn zu verleihen. In ihnen muss gearbeitet und gewohnt werden können. Sie müssen genutzt werden können, und sie müssen in dieser Nutzung Lebensqualitäten entfalten. Ortsbildpflege hat demnach die konkrete, zeitgemässe Funktion unmittelbar mit einzubeziehen. Ein Kulturdenkmal als "lebendiges Zeugnis" zu bewahren, bedeutet, es weiterzuentwickeln.