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Bauabfälle
Bauabfälle, die bei Renovationen und beim Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturbauwerken entstehen bilden mengenmässig den bedeutendsten Abfallstrom der Schweiz.
Baustoffkreislauf Regio Basel – Zahlen zum Anfall von Bauabfällen
Bauabfälle fallen als inerte mineralische Materialien (Betonabbruch, Mischabbruch, Aushubmaterial etc.) und als brennbare Materialien (Bauholz, Täfer, Bodenbeläge, Dämmstoffe etc.) an. Die Informationsplattform www.baustoffkreislaufregiobasel.ch informiert über Bauabfälle und die regionalen Bestrebungen zu deren Wiederverwertung.
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Materialien die bei Renovationen und dem Rückbau von Gebäuden anfallen, dem Auftreten von Schadstoffen und der generellen organisatorischen Herausforderungen auf Baustellen, stellen die Verwertung und die Entsorgung von Bauabfälle eine komplexe Aufgabe dar. Die Entsorgung muss daher im Vorfeld von Bauvorhaben durch die Verantwortlichen detailliert geplant werden.
Bereits in der Planungsphase von Renovationen und Rückbauten muss die Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept erstellen, wenn beim Rückbau oder der Sanierung mehr als 200 m3 an Bauabfällen anfallen, oder die Bauabfälle durch Schadstoffe (v.a. Asbest) belastet sein könnten. Dieses Entsorgungskonzept ist beim Einreichen des Baugesuchs vorzulegen.
Die Wegleitung zur Erstellung von Entsorgungskonzepten greift die wichtigsten Fragen auf und beantwortet diese. (Formulare)
Rückbaubewilligung
Seit September 2023 ist im Kanton Basel-Landschaft die Rückbaubewilligungspflicht in Kraft. Für alle Rückbauten über der sogenannten «Bagatellgrenze» gilt seitdem eine Bewilligungspflicht.
Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz
Im Rahmen der Rückbaubewilligungspflicht ist für alle Rückbauvorhaben über der sog. «Bagatellgrenze» beim Bauinspektorat Basel-Landschaft ein Gesuch um eine Rückbaubewilligung einzureichen.
Die Wegleitung für Baugesuche des Bauinspektorates beantwortet diesbezüglich die wichtigsten Fragen. (LINK)
Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept ist ein rechtlich bindendes Instrument, um die Entsorgung und die Verwertung von Bauabfällen im Rahmen von Rückbauten, Renovationen und Neubauten zu regeln. Es wird im Zuge des Bewilligungsprozesses für Bauvorhaben geprüft und wird mit der Erteilung der Bau- oder Rückbaubewilligung rechtlich bindend. Für die ausführenden Unternehmen bildet es einen integralen Bestandteil des Bauvorhabens.
Ein Entsorgungskonzept ist für diejenigen Bau-, Renovations- und Rückbauprojekte rechtlich nötig, bei denen mehr als 200 m3 an Bauabfällen anfallen, oder die Bauabfälle durch Schadstoffe belastet sein könnten (Art. 16 VVEA).
Für die Erstellung von Entsorgungskonzepten gelten im Kanton Basel-Landschaft die folgenden Vollzugshilfen und Wegleitungen:
BAFU Vollzugshilfe Probenahme fester Abfälle
Wegleitung Entsorgungskonzept für Bau- und Rückbaugesuche in BL
Rückbauvorgang
Der Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturen ist heutzutage kein grober Abriss des Gebäudes mit schwerem Gerät mehr, der keine Rücksicht auf unterschiedlichen Materialien nimmt - so wie es in der Vergangenheit praktiziert wurde.
Um möglichst viele Materialien im Baustoffkreislauf wiederverwerten zu können, sodass diese nicht auf Deponien abgelagert werden müssen, werden Gebäude und Infrastruktur mittels modernen Methoden rückgebaut.
Durch diesen Vorgang sollen so viele Wertstoffe wie möglich wiederverwertet werden können. Die Trennung von Bauabfällen ist gesetzlich geregelt und in Artikel 17 der Verordnung für die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA, SR 814.600) geregelt.
Im Rückbauvorgang werden zuerst Schadstoffe entfernt. Dies wird meist von Spezialisten durchgeführt, die explizit durch die SUVA für diese Tätigkeiten zertifiziert wurden. Danach wird das Gebäude «entkernt», indem alle brenn- und verwertbaren Materialien entfernt werden. Erst nach der Schadstoffsanierung und der Entkernung, die meist in Handarbeit durchgeführt werden müssen, werden die mineralischen und inerten Materialien (Mauern, Wände, Böden, Decken) mittels Grossmaschinen entfernt.
Durch dieses Vorgehen ist es möglich einen Grossteil der Wertstoffe und Ressourcen in den Baustoff- und Ressourcen-Kreislauf zurückzuführen.
Weitere Information zum Rückbauprozess
Bauschadstoffe
In Baumaterialien, welche in Gebäuden und Infrastruktur verwendet wurden, die älter sind als das Jahr 1990 (teilweise 1993), können Schadstoffe enthalten sein. Als Schadstoffe liegen beispielsweise Asbest, polychlorierte Biphenyle, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetalle vor. Die Internetseite www.polludoc.ch zeigt zahlreiche Anwendungen der oben genannten und noch weiterer Schadstoffe.
Schadstoffe müssen gemäss der Abfallverordnung vor Renovations- oder Rückbauarbeiten entfernt werden. Dabei ist gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) der Abfallabgeber (Bauherr) dazu verpflichtet abzuklären, ob es sich um Sonderabfälle handelt.
Bereits in der Planungsphase muss daher abgeklärt werden, ob in den betroffenen Stellen der Gebäude oder Infrastruktur Schadstoffe beziehungsweise Sonderabfälle auftreten. Das AUE empfiehlt diese Abklärungen einer als SchadstoffdiagnostikerIn ausgebildeten Person zu überlassen.
Seit einigen Jahren bieten die Verbände Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS), der Schweizerische Fachverband für Gebäudeschadstoffe (FAGES) und das Forum Asbest Schweiz (FACH) den Fachpersonen an, sich der Prüfung zum «National geprüften Diagnostiker» zu unterziehen. Auf der Liste des FACH werden die Personen geführt, welche die Prüfung zum nationalen Diagnostiker abgeschlossen haben und die so über umfangreiche Kenntnis im Bereich Gebäudeschadstoffe verfügen.
Die Fachexperten des AUE empfehlen eine Gebäudeschadstoffdiagnose von einer Person der u.g. Liste durchführen zu lassen. Nur so können sich Bauherren und Planer darauf verlassen, dass die Diagnose der Bauschadstoffe mit einer guten Qualität durchgeführt wurde.
Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS)
Entsorgung von Bauabfällen - Baustoffkreislauf
Die Anstrengungen für den Baustoffkreislauf Region Basel führen dazu, dass nur noch die Bauabfälle auf Deponien abgelagert werden, die tatsächlich nicht mehr wiederverwendet werden können. Die meisten Wertstoffe können nach dem geordneten Rückbau eines Gebäudes heutzutage wiederverwertet werden.
Besonders gut erhaltenen Bauteile können bei entsprechend sorgsamen Rückbau auf einer Bauteilbörse verkauf werden. Durch Bauteilbörsen werden brauchbare und hochwertige Bauteile einer Wiederverwendung zugeführt. Entsprechende Börsen bieten eine grosse Auswahl an wieder verwendbaren, z. T. neuwertigen Bauteilen aus den Bereichen Sanitär, Küchen, Heizung, Lüftung, Klima, Elektrogeräte, Türen, Fenster und Böden.
Der mengenmässig grösste Abfallanteil fällt bei den mineralischen Bauabfällen an. Dieser Abfallstrom wird durch entsprechend sorgfältige Materialtrennung beim Rückbau bereits heute verringert. Durch die Trennung der Abfallfraktionen fallen mineralische Bauabfälle oft sortenrein an und können zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden, die dann wiederverwertet werden und den Kreislauf schliessen.
Auch bei der modernsten Aufbereitung mineralischer Bauabfällen fallen Restfraktionen an. Für diese Restfraktionen gibt es keine technische Verwendung mehr und diese müssen in Deponien abgelagert werden.
Die Deponierung derartiger Abfälle ist nach dem sortenreinen Rückbau und der Aufbereitung von Abfallfraktionen zu Sekundärrohstoffen ein unverzichtbarer Baustein unserer Gesellschaft. Da Deponien immer einen extremen Eingriff ins Landschaftsbild bedeuten, sollten wir mit dem Deponieraum als wertvolle Ressource sorgsam umgehen.
Entsorgung und Verwertung spezieller Bauabfälle
Unten stehend werden die Entsorgungs- und Verwertungswege spezieller oder schadstoffhaltiger Bauabfälle beschrieben. Die Liste ist nicht abschliessend und wird stetig erweitert. Weitere Informationen zur Entsorgung von schadstoffhaltigen Bauabfällen finden sich auch auf der Internetseite www.polludoc.ch.
Asbest:
Asbest liegt in zweit unterschiedlichen Formen vor. Zum einen können die Fasern ohne mechanisches zutun frei werden (schwach gebunden asbesthaltige Materialien) oder die Fasern sind durch einen Klebstoff oder einen Zement fest mit den übrigen Materialien gebunden und werden ohne mechanisches zutun nicht freigesetzt (fest gebundene asbesthaltige Materialien). Beispiele für Vertreter der beiden Vorkommen können unter www.polludoc.ch nachvollzogen werden.
Schwach gebunden asbesthaltige Materialien dürfen nur von spezialisierten Fachfirmen saniert werden. Das Material wird in Deponien oder Verfestigungsanlagen entsorgt.
Fest gebundene asbesthaltige Materialien können von speziell geschulten Handwerkern entfernt werden. Sie dürfen bei der Sanierung nicht mechanisch bearbeitet, sondern müssen zerstörungsfrei entsorgt werden. Diese Materialien werden in Deponien des Typs B entsorgt.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Chlorparaffine (CP):
Diese Schadstoffe finden sich oft in Anstrichen mit technischen Funktionen (Abdichten), in Brandschutzmaterialien oder in Fugendichtungsmasse (Dehnungs- oder Dilatationsfugen). Seit dem Verbot von PCB wurden diese durch CP ersetzt. Beim Erwärmen von PCB werden diese zu hochgiftigen Dioxinen umgewandelt. PCB-haltige Materialien müssen in Kehrrichtverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen entsorgt werden.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK):
PAK steht für eine Gruppe von krebserregenden Chemikalien, wobei der Bestandteil Benzo(a)pyren besonders gesundheitsschädlich ist.
PAK findet man in älteren Gebäuden immer dort wo es um den Schutz vor Feuchtigkeit oder die Konservierung von organischen Materialien ging. Beton in Untergeschossen wurde durch PAK-haltige Anstriche wasserundurchlässig gemacht. Dämmmaterialien aus Kork und Hölzer im Aussenbereich wurden sehr oft mit PAK behandelt, um sie vor Fäule zu schützen (Teerkork, Eisenbahnschwellen, etc.). Dächer wurden mit PAK-haltigen Bitumenbahnen abgedichtet.
PAK-haltige Materialien müssen in Kehrrichtverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen entsorgt werden.