Betriebe mit einer Grösse von mehr als 250 Vollzeitstellen können ihre Abfälle auf dem «freien Markt» selbst entsorgen und fallen nicht unter das Siedlungsabfallmonopol der Gemeinden.
Kleinere Betriebe, mit weniger als 250 Vollzeitstellen, fallen unter das Siedlungsabfallmonopol. Sie müssen Ihre nicht betriebsspezifischen Abfälle über die von den Gemeinden angebotenen Sammelsysteme entsorgen. Siedlungsähnliche Abfälle, die mit Hauskehricht vergleichbar sind, muss der Betrieb mit der Kehrichtabfuhr der Gemeinde entsorgen, ausser die Gemeinde entbindet ihn davon.
Für betriebsspezifische Abfälle suchen die Betriebe selbst eine Entsorgungslösung. Diese Abfälle fallen nicht unter das Siedlungsabfallmonopol. Sie sind durch den Betrieb selbst zu entsorgen. Unter betriebsspezifische Abfälle fallen alle Abfälle, die durch die spezifischen Tätigkeiten des Betriebes entstehen.