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Entsorgung betrieblicher Sonderabfälle

Gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) müssen Abgeber von Abfällen prüfen, ob es sich bei den abgegebenen Abfällen um Sonderabfälle handelt.

Ab einer Menge von 50 kg unterstehen Sonderabfälle der Begleitscheinpflicht. Der Abfallabgeber benötigt dafür eine VeVA-Abgebernummer. Diese kann über das eGovernment Portal der UVEK beantragt werden:

eGovernment Portal

Portal zur Meldung von Sonderabfällen: VeVA-Online