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Bewilligung und Betrieb von Abfallanlagen

Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) sind Abfallanlagen technische Anlagen, in denen Abfälle gesammelt und /oder behandelt werden. Als Behandlung von Abfällen gilt dabei deren Verwertung, Aufbereitung, Unschädlichmachung oder Beseitigung.

 

Abfallanlagen sind bewilligungspflichtig. Der Anlagen-Standortkanton koordiniert das Bewilligungsverfahren. Die Bewilligungspflicht von Abfallanlagen ist im Umweltschutzgesetz BL und in dessen Verordnung detailliert ausgeführt.

 

Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft

Verordnung über den Umweltschutz Basel-Landschaft