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- Abfallanlagen (Sammlung, Verwertung, Entsorgung)
- Bewilligung und Betrieb von Abfallanlagen
Bewilligung und Betrieb von Abfallanlagen
Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) sind Abfallanlagen technische Anlagen, in denen Abfälle gesammelt und /oder behandelt werden. Als Behandlung von Abfällen gilt dabei deren Verwertung, Aufbereitung, Unschädlichmachung oder Beseitigung.
Abfallanlagen sind bewilligungspflichtig. Der Anlagen-Standortkanton koordiniert das Bewilligungsverfahren. Die Bewilligungspflicht von Abfallanlagen ist im Umweltschutzgesetz BL und in dessen Verordnung detailliert ausgeführt.