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Feldreben
Der Ablagerungsstandort «Deponie Feldreben» in Muttenz wurde durch das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) im September 2008 gemäss Art. 9 Abs. 2 lit. b der Altlasten-Verordnung als «belastet, sanierungsbedürftig» beurteilt. Im Juli 2014 wurde ein Sanierungsprojekt vorgelegt, auf dessen Grundlage das AUE im Jahr 2016 eine Sanierungsverfügung erlassen hat. Gegen diese Sanierungsverfügung wurden beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerden erhoben, unter anderem von der Standortgemeinde Muttenz. Im Jahr 2021 haben der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Muttenz Vergleichsverhandlungen aufgenommen, die in einem gemeinsamen Verständnis des Sanierungsprojekts resultierten. Dieses gemeinsame Verständnis bildete die Grundlage für die Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung III (KV III). Die KV III basiert im Wesentlichen auf der Einsicht, dass eine behördliche Verfügung des Kostenteilers und die damit einhergehende juristische Klärung von Fragen zur Kostentragung eine Umsetzung des Sanierungsprojekts auf lange Zeit hin blockieren und letztlich zu unbefriedigenden Resultaten für alle Vereinbarungspartner führen könnte. Die KV III ist zudem Ausdruck der Willensbekundung aller Vereinbarungspartner, das Sanierungsvorhaben in gegenseitigem Einverständnis nachhaltig und zügig umzusetzen.
Am 24. August 2023 konnten die Vergleichsgespräche mit der Unterzeichnung einer neuen Kooperationsvereinbarung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kooperationsvereinbarung stellt einen freiwilligen, vertraglichen Zusammenschluss der beteiligten Partner dar. Sie regelt die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit im Sanierungsvorhaben und die Kostentragung.
Umfassendes Controlling-Konzept
Auflagen der Sanierungsverfügung und Vorgaben des Bundes für komplexe und kostenintensive Sanierungsvorhaben verlangen ein umfassendes Controlling-Konzept. Im Hinblick auf die neue Kooperationsvereinbarung wurde die Erarbeitung dieses Controlling-Konzepts vorgezogen, um insbesondere die Ausgestaltung der Projektorganisation, der Qualitätssicherung und des Risikomanagements verbindlich zu regeln. Damit kann sichergestellt werden, dass während der Planung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens bereits im Voraus definierte, stabile und transparente Prozesse bestehen. Ebenso können notwendige Projektänderungen oder Mehrkosten rechtzeitig erkannt, angemessen behandelt und seitens der Aufsichtsbehörden bewilligt werden.
Vollständiger Rückbau der Gebäude des Kantons
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich entschieden, seine Gebäude auf dem Sanierungsperimeter der Deponie Feldreben vollständig rückzubauen. Damit kann das Sanierungsvorhaben effizienter und mit höherer Qualität umgesetzt werden. Diese Optimierung wird durch eine neu vorgesehene koordinierte Planung von Abstromsicherung, Grundwasserbehandlung und Aushubmassnahmen zusätzlich unterstützt.
Angepasste Regelung der Kostentragung und aktualisierte Kostenschätzung
Neu regelt die Kooperationsvereinbarung die Kostentragung der beteiligten Partner bis zum erfolgreichen Abschluss aller altlastenrechtlichen Massnahmen auf der Deponie Feldreben. Dabei wurde eine Kostenschwelle in der Höhe von 279,0 Mio. Franken festgelegt, oberhalb derer die Grundeigentümer und der Kanton Basel-Stadt von einer weiteren Kostenverpflichtung entbunden werden. Kosten, welche diese Kostenschwelle übersteigen, werden von der Industriegruppe und dem Kanton Basel-Landschaft zu gleichen Teilen getragen.
Die Gesamtkosten für das Sanierungsvorhaben belaufen sich gemäss aktueller Kostenschätzung auf 282,0 Mio. Franken (Kostenunsicherheit von ± 30 Prozent). Bei dieser Kostenschätzung wurden die Auflagen aus der Sanierungsverfügung sowie die aufgelaufene Teuerung berücksichtigt.
Da es sich bei der Deponie Feldreben um eine Siedlungsabfalldeponie handelt, sind basierend auf der aktualisierten Kostenschätzung aus dem VASA-Fonds Bundessubventionen in der Höhe von 112,8 Mio. Franken zu erwarten. Von den verbleibenden 169,2 Mio. Franken tragen die Industriegruppe 94,3 Mio. Franken (55,7 %), der Kanton Basel-Landschaft 66,7 Mio. Franken (39,4 %), der Kanton Basel-Stadt 7,0 Mio. Franken (4,2 %) und die Gemeinde Muttenz 1,2 Mio. Franken (0,7 %).
Standortspezifische Dokumente (Beispiel: Verlinkung)
Standortspezifische Unterlagen zur Deponie Feldreben finden Sie unter den folgenden Links:
Medienmitteilungen
Medienmitteilung vom 25.08.2023: Wichtiger Meilenstein erreicht – neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet