Ist der Untergrund eines Ortes mit Abfällen belastet und kann diese Belastung eingegrenzt werden, so handelt es sich um einen belasteten Standort, der gemäss Vorgaben der Altlasten-Verordnung (AltlV) erfasst und untersucht werden muss. Zeigen die Untersuchungen, dass von einem belasteten Standort schädliche oder lästige Einwirkungen ausgehen, muss der Standort saniert werden. Bei festgestelltem Sanierungsbedarf wird ein belasteter Standort als Altlast bezeichnet.
Im Kanton Basel-Landschaft sind rund 1300 Standorte im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst. Bei über 50 Standorten wurde bislang ein Sanierungsbedarf festgestellt, rund 300 Standorte müssen noch untersucht werden. Der aktuelle Stand der Altlastenbearbeitung ist im Umweltbericht beider Basel aufgeführt.
Das Ressort Altlasten und Nachhaltige Entwicklung ANE ist zuständig für den Vollzug der entsprechenden Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.