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Priorisierungskonzept
Die Altlastenbearbeitung in der Schweiz wurde im Jahr 1998 mit der Einführung der Altlasten-Verordnung und der Zielvorgabe begonnen, sämtliche Altlasten im Zeitraum von zwei Generationen zu beheben. Den nachfolgenden Generationen sollten keine «alte Lasten» mit auf den Weg gegeben werden. Diese Zielvorgabe wurde zwischenzeitlich durch das Bundesamt für Umwelt BAFU konkretisiert: Gemäss aktueller Planung sollten die letzten Sanierungen spätestens im Jahr 2040 begonnen werden, der Untersuchungsbedarf von belasteten Standorten soll bis im Jahr 2032 abgearbeitet sein.
Damit die Altlastenbearbeitung fristgerecht abgeschlossen werden kann und diejenigen Standorte, von denen die grösste Umweltgefährdung ausgeht, zuerst bearbeitet werden, sieht die Altlasten-Verordnung eine priorisierte Herangehensweise vor. Die Kantone sind durch Art. 5 Abs. 5 der Altlasten-Verordnung angehalten, eine Prioritätenordnung zu erstellen, welche die Standorte gemäss ihrer Umweltrelevanz aufführt.
Die Prioritätenordnung des Kantons Basel-Landschaft wurde 2019 dem Bundesamt für Umwelt abgegeben und von diesem gutgeheissen. Die geplanten neuen Fristen führen zu einem Überarbeitungsbedarf der Prioritätenordnung, welchem im Anschluss an die abschliessende Festlegung der Fristen nachgekommen wird.