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Schiessanlagen
Schiessanlagen
Schiessanlagen enthalten insbesondere im Bereich der Kugelfänge hohe Mengen an Blei und weiteren Schwermetallen. Um Schadstoffeinträge in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer und in den Boden zu vermeiden, müssen Massnahmen zur Beseitigung dieser Einwirkungen getroffen werden.
Stillgelegte Schiessanlagen sind auf Grund ihrer Gefährdung des Schutzguts Boden sanierungsbedürftig. Deshalb hat sich in diesen Fällen die Praxis bewährt, die altlastenrechtliche Voruntersuchung und das Sanierungsprojekt in einem Schritt zu erarbeiten und zu dokumentieren. Sind die Schutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer betroffen, ist eine vollständige Voruntersuchung gemäss Art. 7 der Altlasten-Verordnung (AltlV) notwendig. Ein Sanierungsprojekt kann in diesen Fällen erst nach erfolgter Standortbewertung nach Art. 8 AltlV erfolgen.
Das Pflichtenheft Sanierungsprojekt Schiessanlagen beschreibt das altlastenrechtliche Vorgehen bei Schiessanlagen und erläutert die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes.