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Schiessanlagen

Beim Betrieb von Schiessanlagen (300 m - Anlagen; Pistolen- und Kleinkaliberanlagen etc.) gelangt naturgemäss viel Blei in den Bereich des Kugelfangs. Dieses kann die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen und die Umwelt belasten (z.B. in Form von Grundwasserbelastungen oder über Nahrung und Futter).
Die Kugelfänge sämtlicher Schiessanlagen gelten als belastete Standorte im Sinne des Altlastenrechts und werden in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Basel-Landschaft eingetragen. Es gelten spezielle Massnahmen.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
- Scheibenstand und Kugelfang müssen durch einen Zaun abgegrenzt werden. Dieser soll signalisieren: kein Zutritt für Unbefugte. Ein entsprechendes Hinweisschild kann dies unterstützen.
- Dieser stark belastete Bereich darf nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
- Vor einer Einzäunung müssen Absprachen stattfinden (Grundeigentümer, Förster etc.).
- Es sind nur noch sogenannte künstliche Kugelfänge erlaubt, welche die Geschosse von der Umwelt fernhalten. Kugelfänge müssen regelmässig und richtig gewartet werden, sodass keine Geschosssplitter und belasteten Stäube in die Umgebung gelangen können.
Boden aus dem Bereich der Schiessanlagen darf nicht unkontrolliert weggeführt oder verlagert werden.