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Biosicherheit

Menschen, Tiere und die Umwelt können durch den unsachgemässen Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder invasiven Organismen geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in der Einschliessungs- (ESV) und Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt.
In den Geltungsbereich der ESV fallen meistens Betriebe, die eine Forschungstätigkeit oder Diagnostik mit Mikroorganismen betreiben. Der Ressort Störfallvorsorge und Chemikalien überwacht die Einhaltung der in der ESV enthaltenen Verhaltensregeln und Sicherheitsmassnahmen.
Die FrSV hingegen wird in zwei Bereiche unterteilt: Sie regelt einerseits den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und andererseits den Umgang mit gebietsfremden Organismen (Neobiota) in der Umwelt.
Weitere Informationen zum Thema Biosicherheit bzw. Biotechnologie finden Sie auf der Internetseite des BAFU.
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