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- Energieplanung der Gemeinden
Energieplanung der Gemeinden
Die Gemeinden können nach § 4 des kantonalen Energiegesetzes für ihr Gebiet oder ihre Region eine eigene Energieplanung erstellen. Eine Energieplanung schafft Klarheit, welche Energieträger in den einzelnen Quartieren für die Energie- und insbesondere für die Wärmeversorgung im Vordergrund stehen, damit der Bedarf aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht langfristig optimal gedeckt werden kann. Dafür werden die vorhandenen Energiequellen (u.a. Abwärme, erneuerbare Energieträger), die vorhandene Energieinfrastruktur (thermische Netze, Gasnetze, Energiespeicher etc.) und die erwartete Entwicklung des Wärmeverbrauchs analysiert und in sogenannten Prioritäts- und Eignungsgebieten räumlich aufeinander abgestimmt. Der zugehörige Planungsbericht enthält die angestrebten Ziele, Grundsätze und Erläuterungen sowie eine detaillierte Beschreibung aller Massnahmen, die innerhalb des Planungshorizonts sinnvollerweise einzuleiten sind. Die kommunale Energieplanung kann in die Richt- oder Nutzungsplanung der Gemeinden einfliessen und muss von der Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt werden.
Weiterführenden Informationen:
Leitfaden kommunale Energieplanung (4.0 MB, pdf)
Energie in der Ortsplanung (1.3 MB, pdf)
Räumliche Energieplanung
Bruttoenergieverbrauch und erneuerbare Energien nach Gemeinde
Bestand Personenwagen nach Treibstoff und Gemeinde