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Anschlussbeiträge
Im Kanton Basel-Landschaft bemessen viele Gemeinden die für eine Liegenschaft zu entrichtenden Anschlussbeiträge für Wasser, Abwasser und Strassen auf Basis des Gebäudeversicherungswerts. Der Gebäudeversicherungswert wiederum berechnet sich aus den für die Liegenschaft getätigten Investitionen. Er steigt also auch durch Investitionen für besonders gute energetische Massnahmen (verbesserte Wärmedämmung, Haustechnik). Damit Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer nicht von derartigen Investitionen abgehalten werden, werden nach geltender Rechtsprechung die über das gesetzliche Anforderungsniveau hinausgehenden Investitionen bei der Bemessung der Anschlussbeiträge vom Gebäudeversicherungswert abgezogen (sog. abzugsfähige energetische Mehrkosten bei Anschlussbeiträgen).
Die Öffentliche Baselbieter Energieberatung stellt Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern einen Leitfaden zur Ermittlung der abzugsfähigen energetischen Mehrkosten bei Anschlussbeiträgen zur Verfügung. Die ermittelten energetischen Mehrkosten sind bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.