Die Einhaltung der Energievorschriften wird grösstenteils im ordentlichen Baubewilligungsverfahren überprüft. Dem Baugesuch sind die erforderlichen Formulare und Nachweise, sogenannte «Nachweise der energietechnischen Massnahmen» (NEM, Energienachweise), beizulegen. Die Energievorschriften und die dazugehörigen Energienachweise werden in den Vollzugshilfen weiter erläutert.
Vorhaben, für die nach § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RGB) keine Baubewilligung erforderlich ist, müssen die energetischen Vorschriften ebenfalls einhalten. Darunter fallen z.B.:
Verbrauchsabhängige Heizkosten- und Warmwasserabrechnung