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Energieverbrauchsanalyse (EVA)

Grossverbraucher haben auch die Möglichkeit, eine sogenannte Energieverbrauchsanalyse (EVA) durchzuführen, die zehn Jahre gültig ist. Eine Energieverbrauchsanalyse umfasst eine Massnahmenplanung. Die Massnahmen der EVA müssen im Gegensatz zu denjenigen der Zielvereinbarungen innert einer Frist von drei Jahren umgesetzt werden. Für die Prüfung von EVA, Ausführungsbestätigung etc. erhebt der Kanton eine dem Aufwand entsprechende Gebühr. Mit einer EVA kann beim Bund keine Rückerstattung von CO2-Abgabe oder Netzzuschlag erwirkt werden.