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Informationen für Grossverbraucher

Unternehmen mit grossem Energieverbrauch (sog. Grossverbraucher) verfügen in aller Regel über beträchtliche wirtschaftliche Potenziale für eine Verbesserung der Energieeffizienz und für die Verminderung der CO2-Emissionen. Der Kanton Basel-Landschaft hat deshalb in seinem Energiegesetz das sog. Grossverbrauchermodell (Grossverbraucherartikel Kanton Basel-Landschaft (34.9 KB, pdf)) verankert und die Unternehmen an Informationsveranstaltungen darüber informiert.

Als Grossverbraucher gelten Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh oder einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh pro Jahr. Grossverbraucher sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu realisieren. Als zumutbar gelten Massnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, wirtschaftlich sind und keine betrieblichen Nachteile mit sich bringen. Der Kanton Basel-Landschaft akzeptiert drei Instrumente:

  • Zielvereinbarung mit dem Bund (ZV)
  • Zielvereinbarung mit dem Kanton (Kantonale Zielvereinbarung, KZV)
  • Energieverbrauchsanalyse mit Massnahmen

Nach Abschluss einer Vereinbarung berichten die Unternehmen jährlich über den effektiven Energieverbrauch und die Wirkung der umgesetzten Massnahmen.

ZVM-Tool

Ab Januar 2024 werden alle neuen Zielvereinbarungen über das Zielvereinbarungs- und Monitoringtool (ZVM-Tool) vom Bund abgewickelt. Die Unternehmen initialisieren dabei die Zielvereinbarung selber und weisen sie einem akkreditierten Energieberater zu.