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Kantonale Zielvereinbarung (KZV)

Grossverbraucher können anstatt mit dem Bund auch eine Zielvereinbarung mit dem Kanton (KZV) abschliessen. Eine kantonale Zielvereinbarung wird zusammen mit einer/m externen Energiespezialistin/en erarbeitet. Die KZV läuft über zehn Jahre, während deren die Massnahmen umgesetzt werden. Für die Prüfung und Verfügung von kantonalen Zielvereinbarungen und der zugehörigen Monitoringberichte erhebt der Kanton eine dem Aufwand entsprechende Gebühr. Mit einer kantonalen Zielvereinbarung kann beim Bund keine Rückerstattung von CO2-Abgabe oder Netzzuschlag erwirkt werden.

Wegleitung (385.0 KB, pdf)/ Reporting-Tool (1.5 MB, xlsm)