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Zielvereinbarung mit dem Bund (ZV)
Die meisten Grossverbraucher schliessen eine Zielvereinbarung mit dem Bund (ZV) ab, weil sie – sofern die Bedingungen erfüllt sind - auf diesem Weg die CO2-Abgabe und/oder den Netzzuschlag zurückfordern können. Eine ZV hat eine Laufzeit von zehn Jahren und muss von einer vom Bund anerkannten Energieberaterin bzw. von einem vom Bund anerkannten Energieberater ausgestellt sein.
Schweizweit gibt es zwei Pools mit vom Bund anerkannten Energieberaterinnen und Energieberatern:
Cleantech Agentur Schweiz (act)
Mühlegasse 29 8001 Zürich
www.act-schweiz.ch
Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
Hegibachstrasse 47 8032 Zürich
www.enaw.ch
Die Zielvereinbarung mit dem Bund vereinigt viele Vorteile auf sich: Akkreditierte, sachkundige und erfahrene Berater/innen erarbeiten die Vereinbarung und das Monitoring in standardisierten Prozessen. Sie begleiten das Unternehmen während der gesamten Dauer der Zielvereinbarung. Sind gewisse Bedingungen erfüllt, können auf der Basis einer Zielvereinbarung die CO2-Abgabe und/oder der Netzzuschlag zurückgefordert werden.