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Informationen für Unternehmen
Aktuelle Versorgungslage
Der Bund analysiert die Lage laufend und kann bei Bedarf rasch Entscheidungen treffen. Die aktuelle Situation wird auf der Webseite Versorgungslage des Bundes beschrieben.
Die wichtigsten Kennzahlen zur aktuellen Energieversorgungssituation der Schweiz liefert das Energie-Dashboard des Bundesamts für Energie.
Energie sparen
In jedem Unternehmen schlummert Energiesparpotenzial, das je nach Branche unterschiedlich hoch ausfällt. Unterziehen Sie Ihre Firma einer fachmännischen Betriebsoptimierung (BO) und sparen Sie mit einfachen Massnahmen schon zehn bis 15 % an Energiekosten ein.
Die 5 Top Spartipps für Unternehmen
- Radiatoren entlüften
Entlüften Sie im Herbst die Radiatoren, wenn sie blubbern, gluckern oder pfeifen und nur teilweise warm werden. Unabhängig davon sollten Radiatoren alle drei Jahre entlüftet werden. Die Heizung arbeitet dadurch wieder effizient und verbraucht weniger Energie.
- Betriebszeiten anpassen
Abgestandene Luft in den Räumlichkeiten ist Anzeichen einer nicht optimal eingestellten Lüftung. Passen Sie die Betriebszeiten der effektiven Raumnutzung an und reduzieren Sie die Leistung zu ungenutzten Zeiten oder schalten Sie die Lüftung gleich ganz aus. Schalten Sie die Lüftung täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr aus, sinkt deren Energieverbrauch um bis zu 40 %.
- Kühl- und Tiefkühlmöbel schliessen
Ausserhalb der Öffnungszeiten sollten Kühlmöbel konsequent geschlossen werden. Dafür eignen sich Nachtrollos, Abdeckungen oder Glastüren. So bleibt die Kälte in den Möbeln und Sie vermeiden unerwünschte Temperaturschwankungen. Stellen Sie sicher, dass alle Kühl- und Tiefkühlmöbel wie Vitrinen, Regale, Stolper- respektive Aktionstruhen ausserhalb der Öffnungszeiten (in der Nacht, am Wochenende) geschlossen sind.
- Lecks in Druckluftnetz beseitigen
Auch in einem regelmässig gewarteten Druckluftnetz gehen oft 25 bis 60 % der Luft über Leckagen verloren. Überprüfen Sie das Druckluft-Leitungssystem jährlich auf Leckagen, kennzeichnen Sie die Stellen und dichten Sie alle ab.
- Leuchtstoff-Lampen ersetzen
Der Unterhalt einer älteren Beleuchtung mit Leuchtstoff-Lampen (Fluoreszenz- oder FL-Lampen) ist wartungsintensiv. Prüfen Sie in Räumen mit langen Nutzungszeiten, ob sich kurzfristig ein Ersatz der FL-Lampen durch LED-Tubes lohnt. Planen Sie langfristig am besten mit einer neuen, energiesparenden Beleuchtungsanlage.
Weitere Spartipps finden Sie hier.
Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltensweisen
Vorbereitungsmassnahmen auf eine Strommangellage sind Teil des Risikomanagements/Business Continuity Managements des jeweiligen Unternehmens. Unternehmen wird empfohlen, die kritischen Geschäftsprozesse zu identifizieren und analysieren, Schutzziele zu definieren, Massnahmen daraus abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Stromratgeber des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
Auf der Seite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL finden Sie Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise.
Handbuch für die betriebliche Vorsorge
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die Unternehmen mit einem neuen Handbuch bei der Vorsorge auf eine mögliche Energiemangellage. Das Handbuch bietet eine Hilfestellung bei den technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die dabei getroffen werden können. Der Hauptfokus liegt auf den konkreten innerbetrieblichen Massnahmen, mit denen sich Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere (KMU), Organisationen und auch Gemeinden auf eine mögliche Energiemangellage vorbereiten und einen allfälligen Schaden minimieren können. Das vorliegende Handbuch ist in enger Abstimmung mit der Standortförderung Baselland, den regionalen Wirtschaftsverbänden und den ansässigen Energieunternehmen entstanden, die sich bereits intensiv mit dem Thema Energiemangellage befasst haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Unternehmen und Organisationen rund um das Thema Energiemangellage.
Ist es erlaubt, im Hinblick auf diesen oder nächsten Winter Notstromaggregate zu erwerben bzw. solche einzusetzen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Notstromaggregaten mit hoher Leistung, zum Teil fest installiert, die vor allem im gewerblichen Bereich eingesetzt werden (1) und kleinen Notstromaggregaten «Baumarktgeräte» für den privaten Bereich (2).
(1) Der Kanton begrüsst es, wenn Betreiber von funktionsrelevanter Infrastruktur Vorkehrungen treffen, um eine Strommangellage zu bewältigen. Ob ein Notstromaggregat im Einzelfall erforderlich ist, muss der Betreiber entscheiden. Notstromaggregate müssen die gesetzlichen Bestimmungen der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die Massnahmenplan-Verordnung BL (VVESA) einhalten. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Einsatz von Notstromaggregaten nur bei Ausfall des Stromnetzes und auf 30 Stunden pro Jahr limitiert. Eine Verwendung zur wirtschaftlichen Optimierung ist grundsätzlich untersagt.
(2) Der Einsatz kleiner Notstromaggregate («Baumarktgeräte») ist grundsätzlich nur im Aussenbereich möglich. Aufgrund der Lärm- und Schadstoffemissionen ist ihr Einsatz zur Überbrückung eines Netzausfalls im privaten Bereich sorgfältig zu überprüfen.
Weitere Ergänzungen finden Sie hier.