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Tankanlagen

Wenn Tankanlagen nicht richtig erstellt oder gewartet werden, kann die Umwelt zu Schaden kommen. Deshalb bestehen Vorschriften zum Erstellen, zur Kontrolle und zur Ausserbetriebsetzung von Anlagen, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) vollzieht die Gewässerschutzgesetzgebung im Bereich der wassergefährdenden Flüssigkeiten. Das Merkblatt Lagerung von Heiz- und Dieselöl informiert über die Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht von Tankanlagen. Das Formular Tankanlagen ist bei Erstellung oder grösseren Änderungen von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten ab 450 Liter auszufüllen und einzureichen. Fertiggestellte, bewilligungspflichtige Anlagen sind dem AUE zur Abnahme zu melden. Für meldepflichtige Anlagen ist eine entsprechende Bestätigung einzusenden:
Neu erstellte betonierte Auffangwannen ohne Auskleidung müssen mit einer Wasserflutung auf Dichtheit geprüft werden. Zur Dokumentation ist dem AUE der Dichtheitsnachweis Auffangwanne zuzustellen. Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU), hat Vollzugshilfen erarbeitet, welche die Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften einheitlich regelt. So sind im KVU-Vollzugsordner z. B. Details zur Melde- und Bewilligungspflicht, weitere Richtlinien, Schemen- und Merkblätter zu Tankanlagen und zur Gebindelagerung zu finden. Citec-Suisse: Alle Kantone haben mit dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. Citec-Fachbetriebe Tankstellen: Für Tankstellen mit Ethanol enthaltendem Treibstoffen, Biodiesel und Harnstoffen gelten spezielle Vorschriften, siehe hierzu weitere Informationen unter Tankstellenentwässerung.
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Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach 4410 Liestal
T 061 552 51 11