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Hofdüngeraustrag

Wertvolle Pflanzennährstoffe
Gülle und Mist enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe. In der Vegetationspause im Winter können die Nährstoffe auf Äckern und Grasland kaum aufgenommen werden. Zudem besteht bei gefrorenen, durchnässten und schneebedeckten Böden ein hohes Risiko, dass die Nährstoffe ausgewaschen oder abgeschwemmt werden und Grundwasser und Bäche verunreinigen. Bei solchen Witterungsverhältnissen ist der Austrag von flüssigem Hofdünger (Gülle und Mistsaft) verboten.
Gesetzliche Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht, falls dennoch Hofdünger ausgetragen werden muss. Das Amt für Umweltschutz und Energie (Tel. 061 552 51 11) nimmt die Meldungen entgegen und berät die Landwirte. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Notaustrag aufgrund der Wetterlage und der örtlichen Verhältnisse verantwortbar ist, und welche Parzellen dafür geeignet sind.
Medienmitteilung vom Winter 2021
Hofdüngerbewirtschaftung
Für Gülle und Mist müssen genügend grosse Lagereinrichtungen vorhanden sein. So wird vermieden, dass Hofdünger zu ungünstigen Zeitpunkten ausgebracht werden müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind in der Regel Kapazitäten für eine Lagerdauer von vier bis fünf Monate, im Berggebiet bis zu sechs Monate. Es ist wichtig, Hofdünger vorausschauend zu bewirtschaften. Nur so werden Stoffkreisläufe geschlossen, die Gewässer geschützt und Betriebskosten gespart.