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Abwasserreglemente
Die kommunalen Abwasserreglemente und die Gebührenhöhe richten sich primär nach dem Generellen Entwässerungsplan (GEP). Aus dem GEP ergeben sich die Kosten für den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Kanalisationen, Versickerungsanlagen und Sauberwasserleitungen. Die Kosten müssen verursachergerecht an die Abwasserproduzenten weiterverrechnet werden. Die Höhe der jährlichen Abwassergebühr ist dabei unter Berücksichtigung der vom Kläranlagenbetreiber (AIB oder ARAL) verrechneten Kosten festzulegen.
Der kommunale GEP zeigt die spezifischen Entwässerungsverhältnisse der Gemeinden auf. Daraus kann das zweckmässigste Gebührenmodell abgeleitet werden (Hinweise und Empfehlungen zu Gebührenmodellen).
Der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) hat gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und Energie ein Musterabwasserreglement erarbeitet. In ihm werden verschiedene Gebührenmodellvarianten vorschlagen.
Für die Neufassung oder Überarbeitung eines kommunalen Abwasserreglements werden mindestens die folgenden Arbeitsgrundlagen empfohlen: