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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Beitragsverfügung?
Die Beitragsverfügung erhalten Sie von uns (Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote). Sie enthält eine befristete Bestätigung der Kosten und eine Auflistung, wer welchen Teil übernimmt.
Wie beantrage ich Leistungen?
Bitte beachten Sie den Prozess unter "Angebote nutzen".
Was ist eine Bedarfsstufe?
Die Bedarfsstufe gibt die Höhe Ihres Unterstützungsbedarfs an. Sie wird vom zuständigen kantonalen Amt auf Basis der Bedarfsermittlung festgelegt. Sie finden Ihre aktuelle Bedarfsstufe auf Ihrer Beitragsverfügung (BL).
Wo erhalte ich Unterstützung bei der Angebotssuche?
Brauchen Sie Unterstützung bei der Angebotssuche oder haben Sie Fragen zur Platzsuche? Sie können sich an die Informations- und Beratungsstellen (INBES) wenden. Diese sind Ihre erste Anlaufstelle. Personen mit Behinderungen und Ihre gesetzlichen Vertretungen oder Angehörige erhalten dort kostenlos Unterstützung.
Was muss ich selber zahlen?
Leistungen des Betreuten Wohnens, bzw. der Ambulanten Wohnbegleitung werden durch Kantonsbeiträge und Kostenbeteiligung der Person mit Behinderungen finanziert. Dagegen werden die Leistungen der Begleiteten Arbeit und Betreuten Tagesgestaltung grundsätzlich durch den Kanton finanziert.
Der Zugang zu Information und Beratung durch die INBES-Stellen ist kostenlos.
Was bedeutet AKJB?
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Was bedeutet BHG?
Behindertenhilfegesetz. In den Kantonen BL und BS trat zum 01.01.2017 das Behindertenhilfegesetz in Kraft. Dieses gibt Personen mit Behinderungen mehr Mitsprache und Selbstbestimmung.
Was ist die Bedarfsüberprüfung?
Ihr Unterstützungsbedarf wird in regelmässigen Abständen überprüft. Falls bei Ihnen das Instrument IBBplus zum Einsatz kommt, findet die Bedarfsüberprüfung jährlich statt, bei IHP alle drei Jahre.
Was bedeutet EL?
Ergänzungsleistungen. Diese erhalten Sie, wenn Ihre finanziellen Mittel und die Zahlungen der Sozialversicherungen nicht für Ihre monatlichen Kosten ausreichen. Die Adresse der EL-Stelle BL ist folgende:
SVA Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon: 061 425 25 25
Was bedeutet FAS?
Fachliche Abklärungsstelle. Sie ist zuständig für die Festlegung des individuellen Unterstützungsbedarfs. Die Adresse der FAS ist folgende:
FAS (Fachliche Abklärungsstelle)
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon: +41 61 425 25 25
E-Mail: info@sva-bl.ch
Was ist eine Hilflosenentschädigung (HE)?
Die Hilflosenentschädigung erhalten viele IV-Rentnerinnen und IV-Rentner zusätzlich zur IV-Rente. Sie deckt einen Teil Ihrer monatlichen Kosten und wird je nach Wohnsituation mit dem Kantonsbeitrag verrechnet.
Nähere Angaben dazu finden Sie auf Ihrer Beitragsverfügung.
Was ist IBBplus?
Individueller Betreuungsbedarf. Mit diesem Instrument wird neben dem IHP der IBB in den Kantonen BS und BL ermittelt. Das Instrument IBB kommt aus der Ostschweiz und wurde in BS und BL um Beteiligungsmöglichkeiten für Sie ergänzt. Dafür steht das «plus»
Was ist IHP?
Individueller Hilfeplan. Mit diesem Instrument kann neben dem IBBplus der Unterstützungsbedarf einer Person mit Behinderung in den Kantonen BS und BL ermittelt werden.
Was ist die INBES?
Informations- und Beratungsstellen. Diese können Sie bei allen Fragen zur Individuellen Bedarfsermittlung unterstützen. Die INBES stehen Ihnen auf Wunsch bei der Selbsteinschätzung für IBBplus oder beim Ausfüllen des IHP zur Seite. Die Adressen der INBES-Stellen finden Sie unter diesem Link.
Was ist die Individuelle Bedarfsermittlung?
Der Kanton BL orientiert sich bei der Finanzierung der Behindertenhilfe am Bedarf des Einzelnen. Dazu werden abhängig von der Situation zwei unterschiedliche Instrumente zur Ermittlung des Bedarfs verwendet: IHP oder IBBplus.
Was ist der Kantonsbeitrag?
Der Kantonsbeitrag ist der Anteil der monatlichen Kosten, den der Kanton für Sie übernimmt. Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrer Beitragsverfügung.
Was ist die Kostenbeteiligung?
Die Kostenbeteiligung ist der Anteil der monatlichen Kosten, den Sie selbst bezahlen (zum Beispiel mit Ihrer IV-Rente). Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, werden in vielen Fällen die restlichen Kosten durch die Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt.
Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrer Beitragsverfügung.