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Angebote nutzen
Haben Sie Anspruch?
Angebote der Behindertenhilfe sind für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung Begleitung und Betreuung brauchen.
Sie können Angebote der Behindertenhilfe Basel-Landschaft beantragen, wenn Sie
- über 18 Jahre alt sind,
- eine IV-Rente beziehen,
- im Kanton Basel-Landschaft (BL) wohnen
Ausnahmen finden sich in § 4 des Behindertenhilfegesetzes (SGS 853).
Wohnsitz ausserhalb BL
Sie möchten Angebote der Behindertenhilfe im Kanton BL beziehen, Ihr Wohnsitz liegt jedoch in einem anderen Kanton. Für die von Ihnen benötigten Angebote der Behindertenhilfe und deren Finanzierung ist Ihr Wohnsitzkanton zuständig.
Ausserkantonaler Leistungsbezug
Sie wohnen in BL, möchten aber Angebote der Behindertenhilfe in einem anderen Kanton nutzen?
Wichtig ist, dass eine Individuelle Bedarfsermittlung stattgefunden hat und der Leistungsbezug erst beginnen kann, wenn dieser von Kanton BL schriftlich bewilligt worden ist. Wie das Verfahren abläuft, hängt auch vom Kanton ab, in dem Sie das Angebot nutzen möchten. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, sollen Sie in einem anderen Kanton Leistungen der Behindertenhilfe beziehen wollen.
Wie können Sie sich anmelden?
Die Angebote in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Personen mit Behinderung.
Möchten Sie ein Angebot zukünftig nutzen, muss Ihr Unterstützungsbedarf individuell ermittelt werden. Es sind mehrere Schritte notwendig, bis Sie ein Angebot nutzen können. Diese werden zusammengefasst Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung genannt (siehe Grafik).
Weitere Informationen zum Vorgehen von der Anmeldung über die Individuelle Bedarfsermittlung bis zum Leistungsbezug finden Sie in folgendem Handbuch:

Prozess von der Anmeldung bis zum Leistungsbezug
Folgend ist der Prozess von der Anmeldung bis zum Leistungsbezug abgebildet. Klicken Sie auf die einzelnen Schritte, um mehr zu erfahren.
1. Anmeldung
Anmeldung zur Individuellen Bedarfsermittlung
Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Angebote der Behindertenhilfe nutzen möchten. Dies gilt auch für Entlastungsaufenthalte oder wenn eine vorgezogene Bedarfsüberprüfung beantragt wird.
- Laden Sie das Formular Anmeldung zur Individuellen Bedarfsermittlung herunter (Word Dokument).
- Füllen Sie das Formular am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen.
- Stellen Sie die Belege zusammen, die im Dokument genannt sind. Bitte schicken Sie nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt.
- Unterschreiben Sie die Anmeldung. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege per Post an folgende Adresse: Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote; Postfach 204; Ergolzstrasse 3; 4414 Füllinsdorf
2. Information und Zuteilung Instrument

Nach der Anmeldung erhalten Sie vom AKJB ein Schreiben, ob Sie zur Individuellen Bedarfsermittlung zugelassen wurden.
Wenn Sie zur Individuellen Bedarfsermittlung zugelassen wurden, erfahren Sie im Schreiben mehr
- über die nächsten Schritte,
- mit welchem Instrument die Bedarfsermittlung durchgeführt wird,
- wo Sie Unterstützung erhalten können.
3. Individuelle Bedarfsermittlung
Die Individuelle Bedarfsermittlung ist ein Verfahren, bei welchen Ihr Unterstützungsbedarf ermittelt wird. Es gibt dafür die zwei Instrumente IHP und IBBplus. Nähere Informationen zum Verfahren und zum Ausfüllen der Fremd- und Selbsteinschätzungen finden Sie in den Wegleitungen:
|
IHP |
IBBplus |
Wegleitung |
Wegleitung (in Leichter Sprache) | |
Wegleitung | Wegleitung |
Ermittlung des Individuellen Bedarfs
IHP kommt dann zum Einsatz, wenn Sie:
- erstmals, oder Bereichen Wohnen oder Wohnen und Tagesstruktur, oder
- zusätzlich ein Angebot in den Bereichen Wohnen oder Wohnen und Tagesstruktur bei derselben Institution in Anspruch nehmen möchten.
IBBplus kommt dann zum Einsatz, wenn Sie:
- nur die Leistung Begleitete Arbeit oder Betreute Tagesgestaltung in Anspruch nehmen möchte, oder
- mit dem Instrument IHP neu in die IFEG-Institution eingetreten sind und nach drei Monaten eine Bedarfsüberprüfung gemacht werden muss, oder
- Leistungen einer IFEG-Institution beziehen und eine Bedarfsüberprüfung stattfindet, oder
- Ein Angebot zur Entlastung benötigen.
Bitte füllen Sie den zutreffenden Fragebogen aus, damit Ihr individueller Bedarf ermittelt werden kann. IHP- und IBBplus-Fragebogen finden Sie unter diesem Link.
4. Information und Bedarfszuweisung
Bei IBBplus ergibt sich die Bedarfsstufe aus der IBB-Stufe und der Einstufung der Hilflosenentschädigung (HE).
Beim IHP werden alle Stundenwerte pro Lebensbereich zu Fachleistungsstunden berechnet. Diese kann sowohl einer IHP-Stufe (Ambulante Wohnbegleitung) wie einer IBB-Stufe (IFEG-Leistungen) zugeordnet werden, wodurch sich die Bedarfsstufe ergibt.
Wenn die Bedarfsermittlung mit IHP stattgefunden hat, werden Sie schriftlich über folgende Punkte informiert. Falls die Institution bereits bekannt ist, erhält sie eine elektronische Kopie dieses Schreibens.
- das Ergebnis der Bedarfsermittlung (Bedarfsstufe),
- die Möglichkeiten zum Leistungsbezug,
- die weiteren Schritte.
Weitere Schritte
Sobald Sie die schriftliche Information über das Ergebnis der Bedarfsermittlung (Bedarfsstufe) erhalten haben, können sie sich einen (oder mehrere) passenden Leistungsanbieter suchen. Dies können Leistungsanbieter mit ambulanter oder stationärer Wohnbegleitung sowie Werk- und Tagesstätten sein. Weitere Informationen finden Sie unter "Angebote nutzen".
Braucht Sie bei der Suche eines Leistungserbringers Unterstützung, stehen Ihnen diverse Informations- und Beratungsstellen zur Verfügung.
5. Antrag auf Bewilligung des Leistungsbezugs und Beitragsverfügung
Sobald Sie die schriftliche Information über das Ergebnis der Bedarfsermittlung (Bedarfsstufe) erhalten haben, können sie sich einen (oder mehrere) passenden Leistungsanbieter suchen. Dies können Leistungsanbieter mit ambulanter oder stationärer Wohnbegleitung sowie Werk- und Tagesstätten sein. Weitere Informationen finden Sie unter Angebote nutzen.
Braucht Sie bei der Suche eines Leistungserbringers Unterstützung, stehen Ihnen diverse Informations- und Beratungsstellen (INBES) zur Verfügung.
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Haben Sie einen oder mehrere Leistungsanbieter gefunden, stellt der künftige Leistungserbringer zusammen mit Ihnen einen Antrag auf Bewilligung des Leistungsbezugs und Beitragsverfügung. Sie unterschreibt den Antrag ebenfalls. Mit dem Antrag wird der Leistungsbezug vor Ihrem Eintritt beantragt.
Bei einem Wechsel des Leistungsanbieters zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt kann der neue Leistungsbezug mit der bisherigen Bedarfsstufe direkt mit diesem Antragsformular beantragt werden.
6. Bewilligung des Leistungsbezugs und Beitragsverfügung
Wird der Leistungsbezug bewilligt, erhalten Sie eine Beitragsverfügung.
Auf der Beitragsverfügung wird festgelegt, welche Kosten vom Kanton übernommen werden (Kantonsbeitrag) und welche Kosten Sie tragen (Kostenbeteiligung). Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, können Sie bei der entsprechenden Stelle einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.
Die Beitragsverfügung wird jeweils befristet ausgestellt und enthält die Rechtsmittelbelehrung gemäss BHG §40. Mit der Beitragsverfügung verfügt das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) zudem die Bedarfsstufe.
7. Leistungsbezug mit periodischer Bedarfsüberprüfung
Ihr Unterstützungsbedarf wird in regelmässigen Abständen überprüft. Falls bei Ihnen das Instrument IBBplus zum Einsatz kommt, findet die Bedarfsüberprüfung jährlich statt, bei IHP alle drei Jahre.
Was genau passiert, ist abhängig davon, welche Leistungen Sie bereits beziehen.