Mit baulichen Anpassungen wird der öffentliche Verkehr (ÖV) immer besser für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich gemacht. Wenn immer möglich soll der ÖV genutzt werden.
Personen, welche aufgrund einer Mobilitätseinschränkung den ÖV nicht benutzen können, stehen verschiedene Fahrdienste zur Verfügung. Die Fahrten können grundsätzlich nur als Freizeitfahrten genutzt werden. Die Fahrten beschränken sich in etwa auf das Fahrgebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz.
Der Kanton Basel-Landschaf vergünstigt solche Freizeitfahrten unter bestimmten Bedingungen. Dazu ist ein "KBB-Ausweis" erforderlich, den Sie beantragen können. Weitere Informationen finden Sie hier: KBB - Berechtigung BL
Auskünfte:
Geschäftsstelle der Koordinationsstelle "Fahrten für Behinderte beider Basel" KBB
kbb@kbb-basel.ch
www.kbb-basel.ch