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- Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB)
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung: Informationen und Vorlagen
- Mustervorlagen für die Erstellung von FEB-Reglementen
Mustervorlagen für die Erstellung von FEB-Reglementen
Gemäss § 6 Abs. 3 des FEB-Gesetzes stellen die Gemeinden das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung in ihrer Gemeinde sicher, soweit Bedarf besteht. Sie haben hierfür die Wahl zwischen der Subjektfinanzierung (Unterstützung der Erziehungsberechtigten), Objektfinanzierung (Unterstützung von Angeboten) oder einer Kombination dieser beiden Formen. Gemäss § 46 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, SGS 180) müssen die Gemeinden für die Regelung der Mitfinanzierung von familienergänzender Kinderbetreuung Reglemente erlassen.
Als Unterstützung für die Gemeinden wurden gemeinsam mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie unter Beizug einer Arbeitsgruppe von interessierten Gemeinden folgende Dokumente erarbeitet:
- FEB-Reglemente: gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, Vorgehen
- Mustervorlage: Subjektfinanzierung oder Kombination aus Subjekt- und Objektfinanzierung (Mischform)
- Mustervorlage: Objektfinanzierung
- Erläuterungen zu den Mustervorlagen für FEB-Reglemente
Siehe auch: Informationsschreiben an die Gemeinden, Februar 2018
Die Dokumente sind freiwillig nutzbar und haben keinerlei Verbindlichkeit. Sie werden bei Bedarf überarbeitet.
Vorprüfungen der Gemeindereglemente zur familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen durch den Stab Recht der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (bksd.stabrecht@bl.ch). Genehmigungsgesuche für die Gemeindereglemente sind an die BKSD zu richten.
Für Fragen zu den Mustervorlagen für die Erstellung von FEB-Reglementen wenden Sie sich bitte an:
Frau Anaïs Arnoux, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, anais.arnoux@bl.ch, Tel. 061 552 17 82
Berechnungstool
Ergänzend zu den Mustervorlagen steht ein Berechnungstool zur Verfügung, welches den Gemeinden ermöglicht, Anspruchsberechtigungen bzw. Gemeindebeiträge auf der Grundlage der Parameter der Mustervorlagen zu berechnen:
Das Berechnungstool wurde vom Fachbereich Familien der Sicherheitsdirektion erstellt.