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FAQ Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft
Allgemeine Fragen zur Förderung
Wer kann Fördergelder beantragen?
Antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, Vereine und Kulturschaffende aller Sparten, deren Projekte und Produktionen im Kanton Basel-Landschaft stattfinden.
> Richtlinie, Ziffer 3
Was wird gefördert?
Unterstützt werden können kulturelle Projekte und Produktionen, die im Kanton Basel-Landschaft durchgeführt werden.
> Richtlinie, Ziffer 3
Um welche Beträge kann angefragt werden?
Gesuche um Beiträge bis und mit 5'000 Franken sind bei der Abteilung Kulturförderung über das Formular Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft einzureichen. Sie werden nach der Richtlinie für die Unterstützung von Kulturprojekten und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft beurteilt.
Gesuche um Beiträge von mehr als 5'000 Franken sind neu beim Swisslos-Fonds des Kantons Basel-Landschaft einzureichen. Die Beurteilung basiert auf der Verordnung über den Swisslos-Fonds (SGS 543.12) sowie den inhaltlichen Kriterien der oben erwähnten Richtlinie.
> Richtlinie, Vorbemerkung
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Für die Bearbeitung und die Beurteilung der Gesuche ist die Abteilung Kulturförderung zuständig. Sie kann zur Beurteilung der Gesuche Mitglieder von Fachausschüssen und Fachkommissionen hinzuziehen.
> Richtlinie, Ziffer 2
Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Fördergesuch unterstützt wird?
Die Gesuche werden in der Regel innert dreier Monate nach Einreichung aller benötigten Unterlagen beantwortet. Die Förderentscheide werden schriftlich mitgeteilt.
> Richtlinie, Ziffer 11
Fragen zur Gesuchstellung beim Swisslos-Fonds
Merkblatt / Kontakt: swisslos-fonds@bl.ch
Fragen zur Gesuchstellung bei der Abteilung Kulturförderung
Wie muss ich mein Gesuch einreichen?
Wir bitten Sie, die Eingabe über das Formular Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft vorzunehmen.
> Richtlinie, Ziffer 9
Ich möchte ein Gesuch für eine Lesung oder ein Chorprojekt einreichen. Welches Formular muss ich dafür verwenden?
Für Lesungen und Chorprojekte gelten ebenfalls die obigen Ausführungen. Im Formular Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft können Sie unter dem Punkt «Veranstaltungstyp» mittels Dropdown-Liste auswählen, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt (Ausstellung, Chorkonzert, Konzert, Lesung, Tanz-/Theaterproduktion, Weiteres).
> Richtlinie, Vorbemerkung
Kann ich mein Gesuch jederzeit einreichen?
Ja, die Gesuchseingabe ist jederzeit möglich. Gesuche sind mindestens drei Monate vor der geplanten Durchführung des Projekts (Premiere, Vernissage, Ausstellungsbeginn usw.) einzureichen.
> Richtlinie, Ziffer 8
Kann ich mehr als ein Fördergesuch eingeben?
In der Regel kann ein Gesuch pro Gesuchstellerin/Gesuchsteller und Jahr bewilligt werden. Gesuchstellende, die einen Förderbeitrag erhalten haben, können in der Regel erst ein weiteres Gesuch einreichen, wenn das vorherige Gesuch vollständig abgeschlossen ist (eingereichte Schlussrechnung und Schlussbericht).
> Richtlinie, Ziffern 3 und 12
Mein Fördergesuch wurde bereits durch eine andere öffentliche Förderstelle des Kantons Basel-Landschaft abgelehnt oder unterstützt. Kann ich es nun nochmals eingeben?
Projekte und Produktionen, die bereits von einer anderen kantonalen (Swisslos-Fonds BL, Fachkommission Kunst BL) oder bikantonalen Förderstelle (Fachausschüsse Darstellende Künste, Film und Medienkunst, Musik, Literatur) geprüft und endgültig abgelehnt wurden, können nicht erneut eingegeben werden. Dasselbe gilt für Projekte und Produktionen, die bereits von einer kantonalen oder bikantonalen Förderstelle unterstützt worden sind.
> Richtlinie, Ziffer 3
Mein Projekt gelangt im Rahmen einer bereits durch den Kanton Basel-Landschaft unterstützten Programmreihe zur Aufführung. Kann ich gleichwohl ein Gesuch einreichen?
Wenn das Projekt Teil einer bereits durch eine andere kantonale oder bikantonale Förderstelle unterstützten oder abgelehnten Programmreihe ist, ist eine erneute Gesuchseingabe nicht möglich. Dies gilt auch für Projekte, die in Institutionen stattfinden, welche über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft verfügen, wenn das Projekt Teil der in der Leistungsvereinbarung definierten Leistungen ist.
> Richtlinie, Ziffer 3
Ich plane ein Gastspiel oder eine Tournee im Ausland. Kann ich dafür ein Gesuch im Fördergefäss Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft einreichen?
Nein, dies ist nicht möglich. Gesuche für Gastspiele und Tourneen ausserhalb der Region können von Kulturschaffenden aus dem Kanton Basel-Landschaft neu im Fördergefäss Gastspiele und Tourneen eingereicht werden.
> Richtlinie Gastspiele und Tourneen (folgt voraussichtlich im Januar 2025)
Was ist unter Eigenmitteln und Drittmitteln zu verstehen?
Eigenmittel sind Geldbeträge, welche die Gesuchstellenden direkt in das Projekt einbringen. Dazu zählen auch Einnahmen, die durch Verkäufe oder Eintrittsgelder für das Projekt erzielt werden. Drittmittel sind Geldbeträge, die von anderen Personen oder Institutionen kommen, um das Projekt zu finanzieren. Das können beispielsweise Sponsorings, Crowdfundings, Koproduktionen oder Stiftungen sein.
> Richtlinie, Ziffer 5
Warum muss mein Projekt durch Eigen- und/oder Drittmittel mitfinanziert werden?
Die Schweizer Kulturpolitik basiert auf den Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität. Der Föderalismus erlaubt eine gezieltere Förderung, indem Aufgaben und Kompetenzen an die Kantone und Gemeinden abgegeben werden können. Die Subsidiarität besagt, dass der Staat erst dann eingreift, wenn private Mittel nicht ausreichen, um ein kulturelles Projekt zu finanzieren.
> Richtlinie, Ziffer 5
Wer kann mich bei der Gesuchstellung unterstützen?
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die Initiative «KulturHub», welche Gesuchstellende in allen wichtigen Fragen der Gesuchstellung unterstützt. Die Beratung ist kostenlos und kann ohne Voranmeldung vor Ort oder digital besucht werden.
Fragen zum Abschluss des Gesuchs
Wann wird der bewilligte Förderbeitrag für mein Projekt ausbezahlt?
Der Beitrag gelangt in der Regel nach Projektabschluss mit Vorliegen der Schlussrechnung und des Schlussberichts zur Auszahlung.
> Richtlinie, Ziffer 12
Was muss ich nach Abschluss meines mit einem Förderbeitrag unterstützten Projekts tun?
Für unterstützte Gesuche besteht eine Rechenschaftspflicht. Eine Schlussrechnung, ein Kurzbericht der Veranstaltung und ein Pressespiegel sind spätestens acht Wochen nach der letzten Veranstaltung einzureichen.
> Richtlinie, Ziffer 12
Mein Fördergesuch wurde abgelehnt und ich bin damit nicht einverstanden. Welche Möglichkeiten habe ich?
Es besteht keine Gewähr, dass ausreichend Mittel für alle Eingaben vorhanden sind. Die Erfüllung sämtlicher Bestimmungen und Kriterien führt nicht automatisch zu einem positiven Förderentscheid. Die Auswahl erfolgt innerhalb der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach qualitativen Kriterien und nach Ermessen der Abteilung Kulturförderung.
Die Förderentscheide werden schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie mit einem allfälligen ablehnenden Entscheid nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 30 Tagen schriftlich mit. Wir werden Ihnen in diesem Fall eine anfechtbare Verfügung zustellen.
> Richtlinie, Ziffer 11