Swisslos-Fonds
Was ist der Swisslos-Fonds?
Der Swisslos-Fonds wird aus dem Reingewinn von Zahlenlotto, Losverkauf und Sportwetten der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos gespeist. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel, abhängig von Bevölkerungszahl und Spielumsatz. Dadurch stehen dem Kanton Basel-Landschaft derzeit jährlich knapp 20 Millionen Franken zur Verfügung. Davon fliessen 70 Prozent in den Swisslos-Fonds, die restlichen 30 Prozent in den Swisslos Sportfonds.
Die rund 14 Millionen Franken des Swisslos-Fonds werden für gemeinnützige Projekte im Kanton Basel-Landschaft oder Projekte, die einer breiteren Baselbieter Bevölkerung zugutekommen, eingesetzt. Finanzielle Beiträge sind möglich in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Sozialwesen, Jugend und Erziehung, Gesundheit, Bildung und Forschung sowie Umwelt. Zudem werden die Gelder auch für die in- und ausländische Entwicklungszusammenarbeit verwendet sowie für Katastrophenhilfe und humanitäre Hilfe im In- und Ausland.
Sämtliche Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds sind öffentlich und neben der Website auch auf dem kantonalen Open-Government-Data-Portal einsehbar.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Grundsätze für die Gesuchstellung
Bitte beachten Sie, dass im Bereich Kultur ab dem 1. Januar 2025 neue Kriterien in Kraft treten. Die Details finden Sie im untenstehenden Merkblatt «Kultur».
- Das Gesuch ist mindestens drei Monate vor Projektrealisierung über das Online-Formular einzureichen (Ausnahme ausländische Entwicklungszusammenarbeit: 31. Oktober). Als Start der Projektrealisierung gilt bei Veranstaltungen deren Aufführungsdatum, bei Publikationen die Drucklegung.
- Unterstützte Projekte werden im Kanton Basel-Landschaft realisiert oder haben einen starken Bezug zum Kanton Basel-Landschaft. Die Swisslos-Fondsgelder werden für wohltätige und gemeinnützige Projekte in den untenstehenden Bereichen eingesetzt. Gesuche im Bereich Sport sind an den Sportfonds Baselland zu stellen.
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- Kultur (Merkblatt «Kultur»)
- Denkmalpflege
- Sozialwesen
- Jugend und Erziehung
- Gesundheit
- Bildung und Forschung
- Umwelt und Entwicklungshilfe
- Übrige gemeinnützige Projekte
- Projektunterstützungen sind in der Regel einmaliger Natur.
- In der Regel wird max. ein Gesuch pro Trägerschaft pro Jahr unterstützt.
- Beitragsgesuche enthalten generell Angaben zur Trägerschaft, einen Projektbeschrieb mit Zeitplan, eine detaillierte Kostenaufstellung, einen Finanzierungsplan mit den angefragten und zugesagten Beiträgen Dritter.
- Die Beitragshöhe bemisst sich an den Projektkosten, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter (Sponsoren, Gemeinwesen etc.). Bei Projekten von kommunaler oder regionaler Bedeutung wird eine materielle Beteiligung (Koordination, Mitfinanzierung) der betreffenden Gemeinde vorausgesetzt.
- Ein Projekt wird in der Regel nur von einer kantonalen Förderstelle unterstützt.
- Auf Beiträge aus dem Swisslos-Fonds besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte beachten Sie die detaillierten Gesuchskriterien in der Verordnung über den Swisslos-Fonds.
Einreichen eines Gesuchs
Die Gesucheingabe findet neu in digitaler Form statt. Seit November 2024 können Gesuche an den Swisslos-Fonds Basel-Landschaft über ein Online-Formular eingereicht werden.
Da sich die neue Eingabeform noch in der Startphase befindet, sind wir dankbar, wenn Sie uns Fehler und Unklarheiten unter swisslosfonds@bl.ch rückmelden. Auch bei Fragen oder Schwierigkeiten dürfen Sie sich gerne an diese Mailadresse oder an die unten angegebenen Kontakte wenden.
Online-Formular: Gesuch an den Swisslos-Fonds Basel-Landschaft
Es ist möglich, eine Gesucheingabe zu speichern, um später daran weiter zu arbeiten. Dennoch macht es Sinn, wenn Sie sich Ihr Projektdossier bereitstellen, bevor Sie die Eingabe tätigen.
Ein Projektdossier muss zwingend folgende Dokumente enthalten:
- Begleitschreiben zu Ihrem Gesuch
- Detaillierter Projektbeschrieb
- Budget
- Finanzierungsplan mit den angefragten Beiträgen Dritter
Abhängig von der Projektart und der Projektträgerschaft können weitere Dokumente nötig sein:
- Vereinsstatuten oder Stiftungsurkunden (Vereine und Stiftungen)
- Die letzte genehmigte Jahresrechnung (Vereine und Stiftungen)
- Der letzte genehmigte Jahresbericht (Vereine und Stiftungen)
- Offerten (Infrastruktur- oder Investitionsprojekte)
- Inhaltsverzeichnis, Leseprobe, Druckkostenofferte (bei Publikationen)
Zusätzliche Dokumente können Sie einreichen, indem Sie im Formular unter Beilagen auf das Plus rechts im Kästchen klicken und den Typ «weitere Dokumente» auswählen.
Bitte achten Sie darauf, Ihr Gesuch rechtzeitig (3 Monate vor Projektrealisierung) einzureichen. Das Online-Formular lässt keine verspäteten Abgaben zu.
Der Entscheid wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten als elektronisches Dokument per E-Mail zugestellt. Bei einer Zusage erhalten Sie zusätzlich einen Link, um den bewilligten Förderbeitrag gemäss den Auszahlungsmodalitäten abrufen zu können.
Gesetzliche Grundlagen
Zusammenstellung unterstützter Projekte
Download Logo
- Logo rot (CMYK | EPS | 476.88 KB)
- Logo rot (RGB | JPG | 271.61 KB)
- Logo grau (CMYK | EPS | 467.31 KB)
- Logo grau (RGB | JPG | 151 KB)
Bitte beachten Sie, dass im Mehrfarbendruck zwingend das rote Logo ("color") und im Schwarzweissdruck das graue Logo ("s/w") verwendet werden muss.
Kontakt
Sarah Baschung
Leiterin
061 552 60 59
sarah.baschung@bl.ch
Diana Lutz
Sachbearbeiterin
061 552 50 23
diana.lutz@bl.ch
Justin Würsch
Akademischer Praktikant
061 552 47 51
justin.wuersch@bl.ch
Adresse:
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
