Schulferien
- Arbeitszeiten
Arbeiten beim Kanton. Erfahren Sie hier mehr zur Gestaltung der Arbeitszeit. Die Übersicht Nettosollarbeitszeit informiert über die Feiertage und die arbeitsfreien Tage.
- Schulferien
Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein. Sie beruht auf Entscheiden des Regierungsrats gemäss § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft.
- Schulpflicht
Die Schulpflicht im Kanton-Basel Landschaft dauert 11 Jahre und beginnt mit dem 1. Kindergartenjahr und endet mit dem Volksschulabschluss. Durch das individuelle Durchlaufen der Volksschule kann sich die entsprechende Dauer verkürzen oder verlängern.