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Webartikel vom 18.09.2024, Sozialhilfestatistik 2023
Weniger Sozialhilfefälle
2023 waren 7’129 Personen bzw. 4’435 Unterstützungseinheiten (Fälle oder Dossiers) auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen. Ein Fall umfasste im Schnitt 1,6 Personen. Im Vergleich zu 2022 ist die Zahl der unterstützten Personen weiter rückläufig. Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigt diese Entwicklung.
Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung, ist 2023 auf 2,4% gesunken. 2020 lag die Quote noch bei 2,8%. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr mit der bisher höchsten Zahl an unterstützten Personen, sank die Zahl der Sozialhilfeempfänger/innen um 1’579 Personen.
Die weiterhin gute Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigt die positive Entwicklung im Bereich der Sozialhilfe. Über 38% aller abgeschlossenen Fälle konnten 2023 aufgrund einer Verbesserung der Erwerbssituation geschlossen werden.
Erfreuliche Entwicklung besonders bei jüngeren Sozialhilfebeziehenden
Kinder und Jugendliche sind als Teil von vulnerablen Gruppen besonders stark von Sozialhilfe betroffen. Sie machen 31% aller Personen in der Sozialhilfe aus. 2019 lag die Sozialhilfequote der 0- bis 17-Jährigen bei 5,5%. Erfreulicherweise kam es in den letzten vier Jahren zu einem Rückgang auf 4,3% per 2023. Auch in den meisten weiteren Altersklassen sanken die Sozialhilfequoten. Die Ausnahme bilden die 18- bis 24-Jährigen. Sie scheinen weniger stark von den guten Arbeitsmarktbedingungen profitieren zu können.
Der Anteil der Sozialhilfebezüger/innen im Alter von 55 bis 64 Jahre nimmt weiter zu (Zahlenfenster-Grafik). Lag der Anteil dieser Altersgruppe an allen unterstützten Personen im Jahr 2005 noch bei 5,2%, stieg er bis ins Jahr 2023 auf rund 12,2% an. Keine andere Altersgruppe verzeichnete eine so deutliche Anteilszunahme am Total aller unterstützten Personen. Trotz des Anstiegs bei dieser Altersgruppe handelt es sich nach wie vor um die Altersgruppe mit der zweitniedrigsten Sozialhilfequote.
Anteil der Sozialhilfebeziehenden mit Erwerbstätigkeit bleibt stabil
Von den 15- bis 64-jährigen Personen, die 2023 Sozialhilfe bezogen, waren 32% erwerbstätig. Die meisten davon gehen einer regelmässigen Anstellung nach, gefolgt von Personen, die eine Arbeit auf Abruf haben. Weitere 24% der Sozialhilfeempfänger/innen waren 2023 erwerbslos. Diese Personen sind auf Stellensuche, in einem Arbeitsintegrationsprogramm oder einem Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte. Bei 42% der Sozialhilfebeziehenden im Alter von 15 bis 64 Jahren handelt es sich um Nichterwerbspersonen. Sie sind in Ausbildung, kümmern sich um den Haushalt oder können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keiner Arbeit nachgehen.
Rückgang der Empfängerzahlen sowohl bei Schweizerinnen/Schweizern als auch bei Ausländerinnen/Ausländern
Im Jahr 2023 waren 1,4% der Schweizer Wohnbevölkerung und 5,7% der ausländischen Wohnbevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen. In beiden Gruppen ist die Sozialhilfequote in den letzten Jahren zurückgegangen. Das Gewicht verschiebt sich aber weiterhin in Richtung der ausländischen Beziehenden, deren Anteil 2023 fast 57% aller Empfänger/innen betrug.
Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung sind Personen aus EU-Staaten mit einer Sozialhilfequote von 2,2% unterdurchschnittlich und deutlich weniger stark betroffen als Personen aus europäischen Nicht-EU-Staaten (5,3%) oder Personen aus der übrigen Welt (17,8%).
Mehrheitlich Einpersonenfälle
Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (70%). Bei diesen Fällen wird eine einzelne Person unterstützt, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Die zweitgrösste Fallgruppe sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 20% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 33% aller unterstützten Personen. Bei weiteren 7% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.
Im Vergleich zu früheren Jahren werden tendenziell mehr Einzelpersonen unterstützt. Ihr Anteil an allen Fällen stieg von 60% im Jahr 2005 auf 70% im Jahr 2023. Die Anteile der Dossiers von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden wurden hingegen kleiner. Eine Unterstützungseinheit umfasste 2023 im Durchschnitt 1,6 Personen. Über die Jahre betrachtet war die Fallgrösse tendenziell rückläufig. 2005 lag sie noch bei 1,8 Personen pro Fall.
Sozialhilfequote in 58 Gemeinden unter 2,0%
In 58 der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden betrug die Sozialhilfequote 2023 weniger als 2,0%. Weitere 14 Gemeinden weisen im Vergleich zum Total aller Baselbieter Gemeinden ebenfalls eine unterdurchschnittliche oder nahe dem Durchschnitt liegende Quote auf (siehe Kategorie 2,0% bis 2,9%). In den restlichen Gemeinden lag die Sozialhilfequote zwischen 3,0% und 3,9% (acht Gemeinden) oder bei 4,0% oder höher (sechs Gemeinden). Die höchste Sozialhilfequote hat mit 4,8% die Gemeinde Laufen (286 unterstütze Personen).
3,3 Mio. Franken mehr Nettoaufwand als 2022
Obwohl die Fall- und Personenzahlen rückläufig sind, hat der Nettoaufwand im Jahr 2023 zugenommen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist zwar deutlich, dennoch handelt es sich um den zweitniedrigsten Wert seit 2016. 2023 belief sich der Nettoaufwand der Gemeinden für Sozialhilfe auf 69,6 Mio. Franken. 2022 waren es 66,3 Mio. Franken. Im Vergleich zu 2022 ist der Nettoaufwand somit um 3,3 Mio. Franken gestiegen, was einem Anstieg von 5% entspricht. Der Nettoaufwand pro Einwohner/in stieg von 224 Franken im Jahr 2022 auf 232 Franken im Jahr 2023.
Die Zunahme des Nettoaufwands ist zu einem wesentlichen Teil auf den erhöhten Grundbedarf zurückzuführen. Die Erhöhung des Grundbedarfs hängt mit der Teuerungsanpassung um 3,4% zusammen, die per 1.1.2023 stattgefunden hat (Teuerungsanpassung beim Grundbedarf in der Sozialhilfe). Mit der letzten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wurde eine automatische Teuerungsanpassung eingeführt (Landratsvorlage zur Teilrevision der Sozialhilfegesetzes). Der Nettoaufwand umfasst die Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen, welche zeitlich verzögert abgerechnet werden und nicht direkt im Jahr der Auszahlung in die Gemeinderechnung einfliessen.
Auf Gemeindeebene gibt es grosse Unterschiede. Die Gemeinde Laufen weist mit 520 Franken pro Einwohner/in die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Grellingen und Liestal mit Beträgen von 432 und 426 Franken pro Einwohner/in. Einzelne Gemeinden haben gar keine finanzielle Belastung durch die Sozialhilfe. 2023 registrierten neun Gemeinden keine Sozialhilfefälle.
Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2023
Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche in der Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS) des Bundesamts für Statistik geführt werden.
Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:
Sozialhilfe: Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundes umfasst Dossiers von Schweizerinnen/Schweizern, Niedergelassenen (C), Jahresaufenthalterinnen/Jahresaufenthaltern (B), Kurzaufenthalterinnen/Kurzaufenthaltern (L), Flüchtlingen mit Asyl (B5+), Personen mit anderen Bewilligungen und seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren (F7-) in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B mit weniger als 5 Jahren (B5-) werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst. Massgebend ist der Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person. Weitere Personen der Unterstützungseinheit werden auch bei anderem Aufenthaltsstatus als unterstütze Personen mitgezählt.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung. Als Referenzbevölkerung für die Berechnung dient der Vorjahresendbestand der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP (Bundesamt für Statistik; bis 2010 der Vorjahresendbestand der Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Bevölkerungsstatistik).
Doppelzählungen: Eine Unterstützungseinheit kann pro Jahr in mehreren Fällen unterstützt werden. Zum Beispiel, wenn ein Wohnortswechsel erfolgt. Bei den Sozialhilfefällen und den unterstützten Personen werden im Bezirks- und Kantonstotal Doppelzählungen ausgeklammert, jedoch nicht bei den neuen/abgeschlossenen Fällen und den neu eingetretenen/ausgetretenen Personen.
Abschlüsse: Sozialhilfefälle werden abgeschlossen, wenn seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erfolgt ist. Es werden auch Abschlüsse von Fällen zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Kontakt
Souad Guemghar
Data Scientist, Soziales
T 061 552 57 89
souad.guemghar@bl.ch
Amt für Daten und Statistik BL
Rheinstrasse 42
4410 Liestal
daten.bl.ch und statistik.bl.ch