Kirchen
Beschreibung der drei Landeskirchen; Informationen zu Kircheneintritten, Steuern; aktuelles Bettagsmandat. Kontakt beim Kanton.Unsere Landeskirchen
Was ist eine "Landeskirche"?
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei Landeskirchen:
- die Evangelisch-reformierte Kirche,
- die Römisch-katholische Kirche und
- die Christkatholische Kirche.
Die Landeskirchen unterstehen dem Kirchengesetz und dürfen von ihren Mitgliedern Kirchensteuern erheben.
Die Verfassungen der Landeskirchen müssen durch den Regierungsrat genehmigt werden.
Erhalten die Landeskirchen Geld vom Kanton?
Ja. Die Landeskirchen erhalten vom Kanton jedes Jahr einen Grundbeitrag (ursprünglich 100'000 Franken), plus einen Betrag pro Kirchenmitglied (ursprünglich 35 Franken). Diese Beträge wurden im Jahr 1989 festgelegt und sind an die Entwicklungen des Index der Konsumentenpreise gebunden. Deshalb basierten die Auszahlungen im Jahr 2024 auf einem Grundbetrag von 167'800 Franken und rund 59 Franken pro Kirchenmitglied.
Die Landeskirchen verwenden diese Beiträge zur Deckung ihrer eigenen Bedürfnisse sowie derjenigen ihrer Kirchgemeinden. Wegen abnehmender Mitgliederzahlen nehmen die Kantonsbeiträge laufend ab.
Wer bezahlt Kirchensteuern?
Die Mitglieder der Landeskirchen zahlen Kirchensteuern gemäss den Regeln der betreffenden Kirche. Auch Unternehmen zahlen im Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich Kirchensteuer. Diese entspricht 5 Prozent des Staatssteuerbetrags. Die Steuerverwaltung zieht die Kirchensteuer ein und verteilt sie an die Landeskirchen entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder.
Was gilt für die anderen Religionsgemeinschaften?
Religionsgemeinschaften können die kantonale Anerkennung beantragen, wenn sie:
- ein christliches oder jüdisches Glaubensbekenntnis vertreten;
- in der Schweiz während mehr als 20 Jahren im Einklang mit der Rechtsordnung gewirkt haben;
- die Rechtsordnung, insbesondere die Glaubens- und Gewissensfreiheit Andersgläubiger, respektieren;
- nachweisen, dass die Mehrheit der stimmenden Angehörigen ihrer Ordnung zugestimmt hat.
Der Regierungsrat kann anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht erteilen, ihre Mitglieder zu besteuern.
Es gibt zurzeit keine anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Landschaft. In den letzten 15 Jahren wurden zwei Anträge auf kantonale Anerkennung gestellt, die von den Religionsgemeinschaften jedoch wieder zurückgezogen wurden.
Wie kann ich in eine Landeskirche eintreten?
Auf den Homepages der jeweiligen Kirchgemeinden gibt es Formulare zur schriftlichen Eintritts-Erklärung an die Präsidentin oder den Präsidenten der Kirchgemeinde. Sie sind auch Ansprechpersonen, falls jemand nicht mehr zu einer Landeskirche gehören möchte.

Bettagsmandat
Der Regierungsrat verfasst anlässlich des Bettags jedes Jahr eine Botschaft an die Landeskirchen des Kantons.
Ältere Ausgaben sind auf Anfrage verfügbar.
Baselbieter Kirchen: Kunst und Kultur
Viele Kirchen im Kanton Basel-Landschaft gehören zu den schützenswerten Kulturdenkmälern.
Ein Verzeichnis finden Sie im kantonalen Inventar der geschützten Kulturdenkmäler (IKD).
Speziell erwähnenswert: die neugotische Kirche St. Martin in Kilchberg mit der ältesten im Original erhaltene spielbare Orgel des Kantons Basel-Landschaft. Für diese Kirche werden Führungen angeboten.

Kontakt
Stephanie Matter
Generalsekretariat, Leiterin Recht & Finanzen
stephanie.matter@bl.ch
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal