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Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler (IKD)
Im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler sind sämtliche vom Regierungsrat auf Antrag der Denkmal- und Heimatschutzkommission nach Anhörung der Einwohnergemeinde in dieses Inventar aufgenommene Kulturdenkmäler verzeichnet. Kulturdenkmäler können öffentliche und private Bauwerke, Gartenanlagen, Ensembles oder Einzelobjekte wie z.B. Grenzsteine und Brunnen sowie Bauteile und Zubehör wie z.B. Kachelöfen oder Skulpturen sein. Die Schutzobjekte zeichnen sich durch ihre kulturelle, geschichtliche, künstlerische, kunsthistorische, städtebauliche, volkskundliche oder wissenschaftliche Bedeutung aus.
Änderungen am Äusseren und im Inneren von geschützten Objekten sind mit der Kantonalen Denkmalpflege abzusprechen. Massnahmen zur Erhaltung können durch den Kanton mit Beiträgen unterstützt werden.
Wer ein Objekt unter kantonalen Schutz stellen möchte oder Fragen zu den geschützten Kulturdenkmälern hat, wende sich bitte an die Kantonale Denkmalpflege.