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Gleichstellungsgesetz
Die Gleichstellung von Frauen und Männern und das Recht auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit sind in der Bundesverfassung verankert. Mit dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) wird diese Verfassungsbestimmung umgesetzt. Das GlG verbietet es, jemanden in der Arbeitswelt aufgrund seines Geschlechts zu benachteiligen.
Erfahren Sie mehr in unserem Kurs!
Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer bietet dazu den eintägigen Kurs «Mit Fairness zum Erfolg. Das Gleichstellungsgesetz im Arbeitsalltag» an. Die nächsten Kurse finden am 8. und 20. Mai 2025 in Muttenz statt: siehe Flyer. Die Anmeldung steht offen.
Sind Sie Führungskraft, arbeiten Sie im Personalwesen, beraten Sie Arbeitnehmende oder engagieren Sie sich gewerkschaftlich? Dann sind Sie in unserem Kurs genau richtig.
Mit dem Kurs erlangen Sie:
- die Fähigkeit, konkrete Situationen zu beurteilen und Betroffene zu unterstützen
- Kenntnis, wie Sie ein Arbeitsumfeld schaffen, das kein Geschlecht diskriminiert – was sich für die Attraktivität Ihres Unternehmens / Ihrer Institution lohnt
- ausführliche Unterlagen mit Checklisten, Broschüren und Lesetipps
Die Weiterbildung legt folgende Schwerpunkte:
- Direkte und indirekte Diskriminierung gemäss Gleichstellungsgesetz
- Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben
- Vorgehen bei einer Klage oder Beschwerde
- Chancen und Risiken bei Beschwerdeverfahren
- Möglichkeiten der Sensibilisierung, Unterstützung von Betroffenen
- Schutz vor sexueller Belästigung
Die Weiterbildung ist ein Angebot der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Bern.
Was ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?
Als Diskriminierung gilt eine ungleiche Behandlung von Personen, die einzig und allein auf dem Geschlecht beruht. Das Gesetz verbietet jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Geschlechts (Art. 3 Abs. 1 GlG). Dieses Verbot betrifft auch Ungleichbehandlungen aufgrund des Zivilstands, der familären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft.
Die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ist nur dann verboten, wenn sie nicht durch einen sachlichen, objektiven Grund gerechtfertigt ist. Das Geschlecht allein ist kein solcher sachlich begründeter, objektiver Grund.
Für wen gilt das Gleichstellungsgesetz?
Das GlG gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- die privatrechtlich angestellt sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche Form oder Art des Vertrags vorliegt.
- die öffentlich-rechtlich angestellt sind. Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher Grundlage oder bei wem sie angestellt sind.
Wann ist die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist während der gesamten Arbeitsbeziehung verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren. Die Pflicht betrifft also die Zeit ab der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags.