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Erwerbsarbeit
Merkblatt "Achtung Stereotype."

Broschüre zum Gleichstellungsgesetz

Flyer zu Schlichtungsstellen

Frauen und Männer sind im Erwerbsleben noch nicht gleichgestellt. Dabei verlangt dies die Verfassung längst.
Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit, bekleiden seltener Führungspositionen und verdienen weniger als Männer. Diese Unterschiede zeigen sich dann auch in der beruflichen Vorsorge. Was zudem auffällt: Frauen und Männer sind ungleich vertreten in verschiedenen Branchen: Eine Mehrheit der Frauen arbeitet in der Schweiz in Gesundheits- und Lehrberufen, im Gastgewerbe und bei den persönlichen Dienstleistungen. Männer dominieren in den technischen und handwerklichen Berufen. Ausgeglichen vertreten sind sie in den kaufmännischen Berufen.
Geschlechternormen beeinflussen die Beteiligung am Erwerbsleben
Befristete Stellen, Mini- und Mehrfachjobs, Unterbeschäftigung und schlechte Entlöhnung betreffen Frauen – insbesondere Mütter – stärker als Männer. Hingegen findet man in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen selten Frauen. Viele Männer möchten ihr Erwerbspensum reduzieren – etwa wenn sie Vater werden. In der Realität gelingt es nur wenigen. Denn sie möchten oder müssen der Rolle des Hauptverdieners gerecht werden, sie befürchten gravierende Nachteile für die Karriere oder ihr Arbeitgeber stellt sich quer. Ein Merkblatt von Gleichstellung BL zeigt auf, wie Geschlechter-Stereotype wirken und wie man im Erwerbsleben mit ihnen umgehen kann.
Diskriminierung abbauen und Chancengleichheit fördern
Das Gleichstellungsgesetz verbietet in Artikel 3, Menschen aufgrund ihres Geschlechts ungleich zu behandeln. Arbeitnehmende, Gewerkschaften und Berufsverbände können demgemäss gegen Ungleichbehandlung klagen.
Der Bund unterstützt Projekte und Programme, die Gleichstellung voran bringen. Neben Beratungsstellen und nicht-gewinnorientierten Organisationen können auch Unternehmen diese für betriebliche Gleichstellungsprojekte beantragen.
Sexuelle Belästigung ist sehr weit verbreitet – auch am Arbeitsplatz. Mehr dazu findet sich hier.
Die SKG sammelt alle Gerichtsentscheide nach Gleichstellungsgesetz in der Datenbank gleichstellungsgesetz.ch. Sie sind nach verschiedenen Kriterien (Thema, Branche, Region usw.) abrufbar. Stöbern lohnt sich.
Gleichstellung in Zahlen
Heute gehen deutlich mehr Frauen einer bezahlten Arbeit nach als vor 50 Jahren. Drei Viertel der Frauen in Baselland sind erwerbstätig – in den 1970-er Jahren waren es noch weniger als die Hälfte. Bei den Männern gibt es den umgekehrten Trend: Bei ihnen ist die Erwerbsquote gesunken. Allerdings sind Teilzeitpensen bei Frauen viel stärker verbreitet als bei Männern. Beim Beschäftigungsvolumen in 100 %- Stellen umgerechnet beträgt der Frauenanteil 36 % und der Männeranteil 64 % (Stand 2019).
Best Practices und Tools
- Broschüre: gute Beispiele zur Umsetzung von Lohngleichheit
- Diversity Benchmarking: Angebot der Uni St. Gallen
- Vielfalt in strategischen Führungsgremien: Empfehlungen für eine ausgewogene Zusammensetzung
- Ratgeber Jobsharing
- Kampagne gegen Diskriminierung von Müttern und Schwangeren am Arbeitsplatz
- Präventions-Kit gegen sexuelle Belästigung
- PRO-EGALITÄT: Tool für Gleichstellung in Unternehmen
Broschüren und Studien
- Broschüre: Geteilte Verantwortung, doppeltes Know-How. Tipps für erfolgreiches Jobsharing
- Gutachten berufliche Vorsorge (2021): Probleme und Handlungsoptionen aus Gleichstellungs-Sicht
- Zusammenfassung SKG-Studie (2016): Teilzeitarbeit und Rente - Unsere Altersvorsorge hat ein ausgezeichnetes Gedächtnis