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Lohngleichheit
Verfassung und Gesetz schreiben Lohngleichheit zwischen Frau und Mann vor. Noch verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer.
Frauen verdienen in der Schweiz im Schnitt gut 16 % weniger pro Monat als Männer (Mittelwert, 2020). Der grössere Teil des Lohnunterschieds hat einleuchtende Gründe: Frauen arbeiten häufiger in Niedriglohn-Branchen, seltener in Kaderstellen. Sie verfügen tendenziell über kürzere Ausbildungen und weniger Berufserfahrung als Männer. Über 45 % dieses Unterschieds lassen sich hingegen nicht mit objektiven Faktoren erklären. Hier liegt potenziell Lohndiskriminierung vor.
Lohnanalysen decken Diskriminierung auf
Die wenigsten bezahlen absichtlich weniger Lohn an Frauen - oder an Männer. Der nationale Lohnrechner berechnet Ihnen den Lohn, der für eine Tätigkeit und Ausbildung üblich ist. Für Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist der kostenlose Web-Tool Logib verfügbar. Sie können damit prüfen, ob sie alle Angestellten unabhängig vom Geschlecht entlöhnen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden, regelmässig die Gehälter hinsichtlich Lohngleichheit zu überprüfen (zum konkreten Vorgehen geben das Bundesamt für Justiz und das EBG Auskunft).
Gesetz schreibt Lohngleichheit vor
Lohngleichheit ist seit 1981 in der Bundesverfassung explizit verankert. Seit 1996 verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit 2020 sind Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheits-Analyse durchzuführen.
Beschaffungsgesetz verlangt Gleichstellung
Der Bund vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die sich verpflichten, Lohngleichheit zu gewährleisten. Beim Kanton Basel-Landschaft müssen Anbietende gemäss Beschaffungsgesetz (§ 5 und § 6) und Beschaffungsverordnung (§ 2 und § 3) nachweisen, dass sie das Gleichstellungsgesetz einhalten.
Kanton setzt Zeichen mit Lohncharta
Der Kanton Basel-Landschaft hat die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» unterschrieben. Damit bekräftigt er, dass er die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern fördert. In Baselland haben vor dem Kanton bereits Binningen, Arlesheim und Liestal die Lohncharta unterzeichnet. Nach dem Kanton folgten bisher Reinach, Münchenstein, Birsfelden und Oberwil.
Lohngleichheit analysieren
Erklärfilm: Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Der Kanton BL hat die Lohncharta unterzeichnet.
Hintergrund
- Gender Overall Earnings Gap: Bericht des Bundesrates (2022)
- Analyse der Lohnunterschiede von Frauen und Männern (BFS, 2023)
- Engagement des öffentlichen Sektors: Was tut der Kanton BL?
- Gute Beispiele zur Umsetzung von Lohngleichheit (EBG, 2021)
- Nationales Gleichstellungsbarometer (2018): Fokus Lohngleichheit
- The Gender Wage Gap Opens Long before Motherhood (Studie Combet / Oesch, 2019)
- Berufseinstieg und Lohndiskriminierung (Studie NFP 60, 2013)
- Staatliche Durchsetzungsinstrumente zur Verwirklichung der Lohngleichheit (2013)