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Familie & Care
Familien haben heute verschiedenste Formen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie einen grossen Teil der Sorge-Arbeit für Kinder und betreuungs- und pflegebedürftige Angehörige übernehmen. Der Grossteil dieser Arbeit wird unbezahlt sowie von Frauen geleistet. Damit dies nicht zu finanziellen Nachteilen führt, braucht es Anpassungen bei den Rahmenbedingungen.Familie & Care
Familien leisten am meisten Care-Arbeit
Familienformen sind heute vielfältig. Neben dem Modell Vater-Mutter-Kind gibt es Familien mit einem Elternteil, Patchwork-Familien oder Regenbogenfamilien. Ihnen ist gemein, dass sie einen grossen Teil der unbezahlten Betreuungs-, Pflege-, Sorge- und Beziehungsarbeit leisten. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisation dieser Aufgaben sind für die Gleichstellung zentral.
Care-Arbeit ist ungleich verteilt
Die Betreuung und Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen, sogenannte Care-Arbeit, ist für unsere Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbar. Obwohl die männliche Beteiligung an der Betreuung der Kinder und Grosskinder zunimmt, wird die unbezahlte Haus- und Familienarbeit weiterhin mehrheitlich von Frauen geleistet. Diese unbezahlt geleistete Care-Arbeit ist kaum sichtbar. Und sie wird wenig wertgeschätzt. Wer unbezahlte Care-Arbeit übernimmt, sieht sich mit finanziellen Risiken konfrontiert. Denn meistens reduziert diejenige Person, die den Hauptteil der unbezahlten Care-Arbeit leistet, ihr Erwerbspensum. Oder sie gibt die Erwerbsarbeit zumindest vorübergehend ganz auf. Dadurch schmälert sich ihr Erwerbseinkommen. Dies wirkt sich nicht zuletzt auch auf ihre finanzielle Absicherung im Alter aus.
Fortschrittliche Familienpolitik ermöglicht Chancengleichheit
Die Aufteilung von Erwerbsarbeit und der unbezahlten Care-Arbeit in der Familie hängt nicht nur von individuellen Vorlieben, sondern auch von den Rahmenbedingungen ab. Tatsächliche Gleichstellung bedeutet, dass Eltern frei zwischen verschiedenen Optionen wählen können. So erweitern zum Beispiel familienergänzende Kinderbetreuung, Lohngleichheit oder eine fortschrittliche Steuerpolitik die Wahlmöglichkeiten.
Wie ist im Baselbiet die unbezahlte Care-Arbeit auf die Geschlechter verteilt? Und welche Massnahmen sind nötig für eine ausgeglichene Verteilung und bessere Absicherung der Care-Arbeit? Erfahren Sie mehr dazu auf der Seite zu Care-Arbeit.
Gemeinsames Sorgerecht als Regel
Auf rechtlicher Ebene nimmt die Gleichberechtigung in Familienbelangen zu: Bei einer Scheidung oder Trennung gilt seit 2014 in der Regel das gemeinsame Sorgerecht.
Nach aktuellem Sorge- und Unterhaltsrecht behalten beide Eltern bei einer Scheidung in der Regel die elterliche Sorge. Auch Konkubinatspaare können nach einer Trennung die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder beantragen.
Gemäss dem Kindesunterhaltsrecht, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, beteiligt sich jeder Elternteil nach seinen Kräften am Unterhalt seiner Kinder (Art. 276 Schweizerisches Zivilgesetzbuch) – also an den direkten Kosten (Unterhalt) und den indirekten Kosten (Pflege und Erziehung). Dies unabhängig von Zivilstand, Zusammen- oder Getrenntleben, Obhut etc.