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Personalpolitik

Der Landrat hat im Personalgesetz, SGS 150, §6ff die Grundlagen der Personalpolitik des Arbeitgebers Kanton Basel-Landschaft definiert und den Regierungsrat mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
Der Kanton Basel-Landschaft ist ein Arbeitgeber mit einheitlichen personalrechtlichen Anstellungsbedingungen. Die Anstellungsbehörden sind verpflichtet, die einheitlichen personalrechtlichen Anstellungsbedingungen durchzusetzen und sich dabei gegenseitig zu unterstützen.
Leitplanken für die Personalarbeit
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Personalpolitische Werte
Die personalpolitischen Werte dienen den Mitarbeitenden und Führungskräften als Orientierung bei ihrer Arbeit:
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Wir sind verlässlich und schaffen so die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen. |
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Wertschätzung und Respekt prägen unsere (Zusammen-)Arbeit. |
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Wir verstehen uns als einheitliche Organisation mit einheitlichen Zielen und Werten. |
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Wir fordern und fördern uns gegenseitig und setzen dabei auf Eigenverantwortung. |
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Wir leben die von uns geforderten Verhaltensweisen vor. |
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Wir informieren offen und pflegen eine partizipative Diskussions- und Konfliktlösungskultur. |
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Fehler erachten wir als Lern- und Entwicklungschancen. |
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Wir schätzen die Vielfalt und wollen allen ermöglichen, beim Kanton Basel-Landschaft tätig zu sein. |
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Wir nehmen unsere soziale Verantwortung wahr. |
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Dienstleistung heisst für uns: Wir sind für unsere Kundinnen und Kunden da. |