

Das Personalamt ist Teil der Finanz- und Kirchendirektion (FKD).
Ein Team von rund 50 Personen widmet sich zentralen Personalthemen wie zum Beispiel der Förderung der Mitarbeitenden und Führungskräfte sowie der Gewährleistung eines fairen Lohnsystems. Zentrale personaladministrative Arbeiten wie die pünktliche Lohnzahlung und die Erstellung der Arbeitsverträge erfolgen hier. Das Personalamt leistet einen wichtigen Beitrag, damit der Kanton ein attraktiver Arbeits- und Ausbildungsort ist. Der Weiterentwicklung von Mitarbeitenden und Führungskräften kommt ein besonders hoher Stellenwert zu.
Das Personalamt besteht aus Leitung und Stab, Kompetenz- und Dienstleistungszentrum. Die HR-Business Partner der Direktionen und der Besonderen Behörden sind der Leitung Personalamt fachlich unterstellt. Zusammen mit den HR-Beratungen bildet dies die Personalorganisation des Kantons Basel-Landschaft.
Das Personalamt stellt die rechtskonforme Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen sicher, verantwortet Erlasse und bietet Anstellungsbehörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen Rechtsberatung an.
Die Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion regelt die Organisation und Aufgaben u.a. für das Personalamt.