- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Personalamt
- Arbeitszeiten
- Telearbeit / Homeoffice
Telearbeit / Homeoffice
Telearbeit resp. Homeoffice ermöglicht den Mitarbeitenden, einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Büro-Arbeitsplatzes zu erbringen. Die Mitarbeitenden können Arbeitszeit im Umfang von 20 % ihres Beschäftigungsgrads oder mehr an einem Telearbeitsplatz erbringen, sofern die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird.