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Arbeitslosigkeit / Ersatzeinkünfte
Ersatzeinkünfte
Ersatzeinkünfte sind Leistungen, welche an die Stelle des Erwerbseinkommens treten, wie Arbeitslosenentschädigungen und Taggelder aus der Invaliden-, Kranken, Unfall- und Militärversicherung. Sie sind zu 100 Prozent mit dem übrigen Einkommen steuerbar.
Ausnahme: Erfolgte die erste Auszahlung der Militärversicherung vor dem 1.1.1994, sind sämtliche Leistungen hieraus steuerfrei.
Entschädigungen
Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (z. B. Einhaltung eines Konkurrenzverbots) sowie für die Nichtausübung eines Rechts (z. B. Wohnrecht) stellen ebenfalls steuerbare Einkünfte dar.