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Zahlungsverzug
Ordentliche Steuern
Bei einem Zahlungsverzug sind wir gesetzlich verpflichtet die Ausstände zu mahnen und nötigenfalls auf dem Betreibungsweg einzufordern. Bis zur vollständigen Begleichung werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine kostenlose Zahlungsaufforderung mit dem Restausstand inklusive den gesetzlichen Verzugszinsen zugestellt. Wird die Forderung immer noch nicht vollständig beglichen wird eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 50) mit dem Restausstand inklusive den gesetzlichen Verzugszinsen zugestellt. Ohne vollständige Begleichung innert der Zahlungsfrist wird anschliessend ohne weitere Ankündigung das Betreibungsverfahren eingeleitet.
Falls für die Begleichung der ordentlichen nicht betriebenen Steuern ein Zahlungsabkommen benötigt wird, sind die Bedingungen und Konditionen unter Zahlungsabkommen ersichtlich. Dort finden Sie auch ein Onlineformular, um ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Wenn ein Zahlungsbefehl zugestellt wurde, kann die vollständige Forderung innert 20 Tage seit Zustellung an das zuständige Betreibungsamt oder die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft überwiesen werden.
Falls für die Begleichung der ordentlichen betriebenen Steuern ein Zahlungsabkommen benötigt wird, sind die Bedingungen und Konditionen unter den Zahlungsabkommen ersichtlich ersichtlich.
Beim Erhalt einer Pfändungsankündigung durch das zuständige Betreibungsamt besteht keine Möglichkeit mehr, mit der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Betreffend das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Betreibungsamt.
Grundstückgewinn- oder Handänderungssteuer
Die Bezugshandlungen werden analog der ordentlichen Steuern vollzogen. Zusätzlich wird jedoch bei Zahlungsverzug zur Sicherstellung der Forderung das gesetzliche Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Der Besitzer der Liegenschaft wird über den Zahlungsverzug und die Eintragung des gesetzlichen Grundpfandrechts durch die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft informiert.
Weitere Information und die Bedingungen und Konditionen für ein allfälliges Zahlungsabkommen finden Sie im Merkblatt Zahlungsverzug - Eintragung gesetzliches Grundpfandrecht